Aluminium in Lebensmitteln und Verpackungen weit verbreitet

Stand:
Aluminium ist als Verpackungsmaterial und Küchenhelfer beliebt. Es kann aber auch gesundheitsschädlich sein. 
Rolle Alufolie

Das Wichtigste in Kürze:

  • Aluminium kann über Lebensmittel, Küchengegenstände, Arzneimittel oder Kosmetika in den Körper gelangen und sich anreichern.
  • Wenn Sie auf Dauer zu viel Aluminium oder Aluminiumverbindungen aufnehmen, kann das Nieren, Leber und Knochen schädigen. Außerdem kann es zu Entwicklungsstörungen des Gehirns und der Motorik führen.
  • Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFAS) hat 1 Milligramm Aluminium je Kilogramm Körpergewicht als maximal tolerierbare Aufnahmemenge pro Woche festgelegt.
  • Reduzieren Sie die Aufnahme von Aluminium so stark wie möglich (z.B. durch entsprechende Lebensmittelauswahl und Verzicht auf bestimmte Kosmetika).
On

Aluminium eignet sich als Sauerstoff- und Feuchtigkeitsbarriere, ist kälte- und hitzebeständig, leicht und wiederverwertbar. Wegen dieser Eigenschaften ist es als Verpackungsmaterial und Küchenhelfer sehr beliebt. Es kann aber auch gesundheitsschädlich sein. 

Ist Aluminium gesundheitsgefährdend?

Lange Zeit galt Aluminium als ungefährlich. Inzwischen ist bekannt, dass sich unter bestimmten Umständen Aluminium-Ionen aus Verpackungen und Haushaltsgegenständen lösen und in Lebensmittel wandern können. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hält eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch hohe Aluminium-Aufnahmen für möglich. Eindeutige Zusammenhänge mit bestimmten Erkrankungen konnten bisher nicht sicher nachgewiesen werden.

Aufnahmequellen von Aluminium

Als dritthäufigstes Element in der Erdkruste gelangt Aluminium auf natürlichem Weg in Lebensmittel und Trinkwasser. Obwohl es in der Natur meist in gebundener Form vorliegt, wird es durch sauren Regen und Bodenversauerung oder industrielle Einflüsse freigesetzt und gelangt so in Umwelt und Nahrung.

Das BfR hat ermittelt, dass die meisten natürlichen Lebensmittel weniger als 5 Milligramm Aluminium pro Kilogramm Lebensmittel (Frischmasse) enthalten. Einige Lebensmittel liefern deutlich mehr.

Demnach nehmen Erwachsene in Deutschland etwa 1/3 der Gesamtaufnahmemenge an Aluminium vor allem über diese Produkte auf:

  • Instant-Tee-Getränke und Teegetränke
  • Kakao- und Schokoladenerzeugnisse
  • Rohkostsalate
  • Mehrkornbrot und -brötchen

Die übrige Aluminiumaufnahme erfolgt über eine Vielzahl verschiedener Lebensmittel.

Die höchsten Aluminiumgehalte wurden unter anderem gemessen in:

  • Gewürzen
  • Kakao und kakaohaltigen Lebensmitteln wie Bitterschokolade
  • Tee
  • Muscheln
  • Ölsaaten

Bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe tragen ebenfalls zur Gesamt-Aluminiumaufnahme über die Nahrung bei.

Aluminiumhaltige Lebensmittelzusatzstoffe dürfen jedoch nach einer EU-Verordnung nur noch eingeschränkt verwendet werden.
Elementares Aluminium (E173) ist als silbrig glänzender Lebensmittelfarbstoff noch als Überzug von Zuckerwaren, für die Dekoration von Kuchen und feinen Backwaren erlaubt. Bei Lebensmitteln in Fertigpackungen muss der Stoff als "Farbstoff E173" oder als "Farbstoff Aluminium" im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Bestimmte Aluminiumverbindungen sind nur noch für definierte Anwendungen zugelassen. Zudem wurden Höchstgehalte an Aluminium aus den unterschiedlichen Eintragungsquellen festgelegt.

Weitere Aluminium-Quellen sind:

  • Impfstoffe
  • Arzneimittel
  • Lippenstifte
  • Zahnpasten
  • aluminiumhaltige Antitranspirantien
  • Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Aluminium (z. B. Kochgeschirr, Grillschalen, Trinkflaschen, Backbleche oder Aluminium-Folie)

Die Aluminium-Aufnahme aus Lebensmittelverpackungen im Handel spielt eine untergeordnete Rolle. Üblicherweise trennt eine Kunststoffbeschichtung das Aluminium vom Inhalt, wie bei Getränkedosen, Joghurtdeckeln, Kaffeekapseln oder Schalen mit Fertiggerichten.

Für metallische Gegenstände mit Lebensmittelkontakt gibt es eine Resolution des Europarates. Diese schlägt für Aluminium einen Freisetzungsgrenzwert von 5 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel vor. Resolutionen sind für die Mitgliedsstaaten des Rates aber nur Empfehlungen, keine Gesetze. Die darin angegebenen Grenzwerte sind daher nicht verpflichtend.

Gesundheitliche Risiken von Aluminium

Über Lebensmittel aufgenommenes Aluminium gilt nicht als akut gesundheitsschädlich. Einen Großteil scheiden gesunde Menschen über die Nieren aus. Nicht ausgeschiedenes Aluminium kann sich aber im Laufe des Lebens vor allem im  Skelettsystem ablagern. Einmal im Körper eingelagert, wird Aluminium sehr langsam wieder ausgeschieden. Laut BfR kann eine langfristig hohe Aufnahme von Aluminium daher das Nervensystem sowie Nieren und Knochen schädigen.

Zudem stört Aluminium das Gleichgewicht von Spurenelementen wie Magnesium und Eisen im Körper. Einen Zusammenhang zwischen der Aufnahme von Aluminium und der Alzheimer-Krankheit konnten wissenschaftlich indes nicht eindeutig belegt werden. Das Gleiche gilt für die Verwendung von aluminiumhaltigen Antitranspirantien und der Entstehung von Brustkrebs, wie das BfR in einer Stellungnahme zusammenfasst.

Vorsorglich sollten Sie jedoch möglichst wenig Aluminium aufnehmen.

Die EFSA hat 1 Milligramm Aluminium je Kilogramm Körpergewicht als maximal tolerierbare Aufnahmemenge pro Woche festgelegt. Das BfR geht davon aus, dass der Großteil der Bevölkerung über Lebensmittel bereits jede Woche etwa 0,5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht aufnimmt. 


Kommt noch Aluminium aus Kosmetika, Arzneimitteln oder Materialien mit Lebensmittelkontakt hinzu, kann die tolerierbare Aufnahmemenge überschritten werden.

Aluminium-Aufnahme verringern - so geht's

Die gute Nachricht: Sie können selbst Ihre persönliche Aluminium-Aufnahme verringern. Dabei hilft:

  1. Ernähren Sie sich abwechslungsreich
  2. Gehen Sie richtig mit Verpackungen und Haushaltsgegenständen um
  3. Wählen Sie bewusst aluminiumfreie Kosmetika aus

Verpflichtende Hinweise zur sicheren Verwendung

Die EU-Verordnung über Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen dürfen, schreibt Hinweise "für eine sichere und sachgemäße Verwendung" vor. Bei Aluminium-Folien lautet dieser Hinweis meist:

"Aluminium-Folie nicht zum Abdecken von feuchten, säure- oder salzhaltigen Lebensmitteln auf Servierplatten oder Schalen aus Metall verwenden. Die Folie kann sich auflösen. Aluminium-Folien dürfen nicht mit säure- oder salzhaltigen Lebensmitteln in Kontakt kommen."

Widersprüchliche Ergänzungen wie "An Lebensmittel abgegebene Aluminiumbestandteile sind jedoch nicht gesundheitsschädlich" sind nicht erlaubt. Das hat der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) bereits 2015 beschlossen.

Internetshops, die Aluminium-Folien mit diesem verharmlosenden Satz anboten, haben die Verbraucherzentralen erfolgreich abgemahnt. Anbieter und Anbieterinnen von Aluminium-Folien oder -Grillschalen sollten Sicherheitshinweise so gestalten, dass sie sofort auffallen und von Verbraucher:innen gut wahrgenommen werden.

Dies gilt auch für Lebensmittel in Einmalschalen aus Aluminium. Noch immer werden im Einzelhandel küchenfertige Produkte wie tiefgefrorener Fisch in Marinade zum Garen in einer Aluminium-Schale angeboten. Auch Fertiggerichte gibt es in Aluschalen, oft zum direkten Erhitzen. Diese Gerichte sind stark gesalzen und enthalten häufig saure Zutaten wie beispielsweise Tomatenmark. Auf den Produkten ist jedoch nur selten der Hinweis für eine sichere und sachgemäße Verwendung zu finden.

Für Sie als Verbraucher:in ist dann nicht zu erkennen, ob Aluminium-Gegenstände für den Küchengebrauch beschichtet (und somit sicherer) oder unbeschichtet sind. Achten Sie daher auf eindeutige und gut erkennbare Verwendungshinweise.

Tipps für den Umgang mit Aluminium im Haushalt

  1. Aluminium-Folie: Durch stark säure-, laugen- und salzhaltige Lebensmittel oder Kontakt mit anderen Metallen kann sich Aluminium aus der Folie lösen und ins Lebensmittel übergehen. Saures wie Apfelstücke, Zitronen, Tomaten, Essiggurken und Salziges wie Feta, Salzhering, Wurst und Schinken gehören nicht in Alufolie - weder zur Aufbewahrung noch zur Zubereitung. 
  2. Decken Sie metallische Servierplatten, Kochtöpfe und unbeschichtete Backbleche nicht mit Aluminium-Folie ab. 
  3. Bereiten Sie Saures und Salziges nicht in Aluminium-Kochgeschirr zu. Verwenden Sie bei Aluminium-Blechen im Backofen zumindest Backpapier. 
  4. In Laugengebäck werden durch das Laugen und anschließende Backen auf Aluminium-Blechen immer wieder hohe Aluminium-Gehalte festgestellt. Daher wird Bäckern empfohlen, auf Aluminium-Bleche zu verzichten oder zumindest Backpapier oder Backfolien aus Kunststoff zu verwenden. Das gilt auch für das Aufbacken von tiefgefrorenem Laugengebäck zu Hause. 
  5. Grillen auf Alu-Schalen ist vertretbar, um zu verhindern, dass Fett in die Glut tropft und beim Verbrennen krebserregende Stoffe entstehen.
    Empfehlung: Verzichten Sie dabei auf säurehaltige Marinaden und würzen und salzen Sie das Fleisch möglichst erst nach dem Grillen. 
  6. Verzichten Sie auf Fertiggerichte oder Mahlzeiten in Aluminium-Schalen (z. B. Essen auf Rädern), sofern Hersteller und Lieferdienste nicht auf eine Beschichtung hinweisen.
    Aktuelle Studien des BfR zeigen, dass bei der Zubereitung und Warmhaltung von sauren und salzigen Lebensmitteln in  unbeschichteten Aluminium-Schalen viel Aluminium freigesetzt wird. Ein Erwachsener könnte bei täglichem Verzehr von 200 Gramm sauren Lebensmitteln aus unbeschichteten Aluminium-Schalen pro Woche etwa 0,5 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht zusätzlich aufnehmen. 
  7. Reinigen Sie Espressokocher aus Aluminium nicht in der Geschirrspülmaschine. Bereits bei der ersten Benutzung des Kochgeschirrs bildet sich eine Schutzschicht im Inneren, die Übergänge von Aluminium reduziert. Diese Schicht wird jedoch beim Spülen in der Maschine entfernt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Demenz
Den Schlüssel verlegt? Einen Termin vergessen? Immer öfter das passende Wort nicht parat? Keine Lust mehr auf Treffen…
Betreuung
Betreuung: Was Angehörige und Betreute wissen müssen
In welchen Bereichen eine Betreuung notwendig wird, hängt…

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!