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Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V.

vertreten durch die Vorständin Wiebke Cornelius

Vorsitzende des Verwaltungsrates: Claudia Schulz

verantwortlich für den Inhalt: Wiebke Cornelius, Vorständin

 

Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Erich-Schlesinger-Straße 35
18059 Rostock

Tel.: (0381) 208 70-0
Fax: (0381) 208 70 30
Email: info(at)verbraucherzentrale-mv.eu

Bankverbindung Ostseesparkasse Rostock

IBAN DE 68130500000200020889
BIC NOLADE21ROS

Steuernummer FA Rostock 079 / 141 / 14335

Eingetragen beim Amtsgericht Rostock unter Nr. VR 2066

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Haftungsausschluss und Urheberrecht

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Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Sie finden sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.chooseLanguage .

 

Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die Verbraucherzentrale MV ist bereit, zur Beilegung von Streitigkeiten aus Verträgen, die sie mit Verbraucherinnen und Verbrauchern abgeschlossen hat (zum Beispiel anlässlich einer Rechtsberatung, Ratgeberlieferung) an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Für die Leistungen der Verbraucherzentrale MV existiert noch keine branchenspezifische Schlichtungsstelle. Zuständig ist daher die vom Bundesamt der Justiz anerkannte Universalschlichtungsstelle des Bundes - Zentrum für Schlichtung e.V. in Kehl.

Deren Adresse lautet:

Universalschlichtungsstelle des Bundes - Zentrum für Schlichtung e.V.

Straßburger Str. 8

77694 Kehl am Rhein

Internet: www.verbraucher-schlichter.de

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.