Behandlungsscheine für die Kosten stellen die Kommunen aus
Geflüchtete aus der Ukraine können sich in Deutschland registrieren lassen. Sie können dann von der Kommune Behandlungsscheine erhalten, wenn eine medizinische Versorgung notwendig ist.
Geflüchtete mit Krankenbehandlungsschein sind sowohl von der Zuzahlung als auch von etwaigen Mehrkosten befreit. Die zuständigen Ämter der Kommunen stellen diese Behandlungsscheine aus, mit denen die Menschen einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen können.
Was ist, wenn man sich bislang nicht registriert hat und ein medizinischer Notfall eintritt?
Auch wenn Sie bisher noch nicht in Deutschland angemeldet haben, haben Sie Anspruch auf medizinische Hilfe im Notfall. Bei einem medizinischen Notfall gehen Sie ins nächste Krankenhaus oder rufen Sie einen Krankenwagen.
Es gibt in Deutschland auch Organisation, die Menschen ohne Krankenversicherung anonym ärztlich behandeln. Die Hilfe bei diesen Organisationen ist kostenlos.
Auf der Website gesundheit-ein-menschenrecht.de können Sie nach einer solchen Organisation in Ihrer Nähe suchen. Außerdem können Sie auch auf der Website der Malteser und der Medibüros nach anonymer ärztlicher Hilfe in Ihrer Nähe suchen.
Vereinfachtes Verfahren in vielen Bundesländern
Neben der Ausgabe von Behandlungsscheinen durch die Kommunen gibt es ein einfacheres Verfahren, wenn eine entsprechende Vereinbarung zwischen den jeweiligen Bundesländern und den gesetzlichen Krankenkassen getroffen wurde. Hier können Geflüchtete eine elektronische Gesundheitskarte (eGK ) mit besonderer Statuskennzeichnung anstelle der Behandlungsscheine der Kommunen erhalten.
Solche Vereinbarungen zur Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) bestehen nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aktuell in:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Im Notfall richtig handeln: Wichtige Telefonnummern im Überblick
Wer in der Nacht oder an einem Wochenende krank wird oder in Not gerät, findet in Deutschland ein großes Netz von Hilfsangeboten:
Notruf unter 112: Bei akut lebensbedrohlichen Zuständen, also im Notfall, z.B. bei Verdacht auf Herzinfarkt, Schlaganfall immer die 112 rufen.
Bereitschaftsdienst unter 116 117: Wenn Sie außerhalb der Sprechzeiten dringend ärztliche Hilfe benötigen und nicht wissen, wo sich in Ihrer Nähe eine Bereitschaftsdienstpraxis befindet, wählen Sie die 116117. Ihr Anruf wird an den für Sie zuständigen Bereitschaftsdienst weitergeleitet.
Apotheken-Notdienst-Finder unter 0800 0022833: Unter dieser kostenlosen Festnetznummer oder per Handy einfach die 22833 anrufen (69 Cent/Minute) finden Sie die nächstgelegene Notdienstapotheke.
Giftnotruf in NRW unter 0228 19240: Für den möglichen Fall einer Vergiftung mit Chemikalien, Arzneimitteln oder Pflanzenbestandteilen.
Impf- und Testangebote in der Corona-Pandemie
Viele Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine flüchten und in Deutschland ankommen, sind nicht gegen das Coronavirus geimpft oder mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff.
Die zuständige Stelle in Deutschland (das ist die STIKO) hat ihre Impfempfehlung für Vorgeimpfte mit einem nicht für die EU zugelassenen Covid-19-Impfstoff aktualisiert. Personen, die Impfungen mit folgenden Impfstoffen erhalten haben, wird zur Optimierung ihres Impfschutzes nach 3 Monaten eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen:
- CoronaVac (Sinovac)
- Sputnik V (Gamelaya)
- Covilo (Sinopharm)
- Covaxin (Bharat Biotech International)
Eine komplette Grundimmunisierung ist bei diesen Patient:innen nicht mehr erforderlich.
Kostenlose Impfangebote für ukrainische Geflüchtete gibt es z.B. in Erstaufnahmeeinrichtungen, in Impfzentren, in Arztpraxen oder auch in Apotheken, die Corona-Schutzimpfungen durchführen.
Geflüchtete aus der Ukraine müssen über keine Krankenversicherung verfügen, um ein Testangebot in Anspruch nehmen zu können.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt für Geflüchtete aus der Ukraine ein umfangreiches Informationspaket zu Corona und Coronaschutzimpfungen bereit.
Informationen auf Englisch finden Sie außerdem beim Angebot "Zusammen gegen Corona".
Können Erkrankte und Verletzte aus der Ukraine in deutschen Krankenhäusern behandelt werden?
Bund und Länder haben sich dazu bereit erklärt, Erkrankte und Verletzte aus der Ukraine zur Behandlung in Deutschland aufzunehmen.