Du hast etwas gekauft und bist mit dem Einkauf nicht ganz zufrieden? Vielleicht hast du ein Widerrufsrecht und kannst den Vertrag auflösen. Bei den meisten Online-Einkäufen ist das möglich.
In Deutschland hast du als Verbraucher unter bestimmen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass du dich von einem Kaufvertrag lösen kannst, ohne einen Grund zu nennen. Einschränkung: Das Widerrufsrecht gilt nicht für einen Kauf zwischen zwei Privatpersonen.
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Widerruf.
Wann kann ich einen Kaufvertrag widerrufen?
Wenn du im Internet oder am Telefon etwas gekauft hast, kannst du den Vertrag widerrufen (solche Verträge heißen Fernabsatzverträge). Auch bei Verträgen, die du außerhalb von Geschäften abschließt, gibt es ein Widerrufsrecht. Hast du zum Beispiel im Onlineshop eine Kaffeemaschine bestellt oder auf der Straße eine Zeitschrift abonniert, dann kannst du den Kauf rückgängig machen.
Viele Menschen denken, dass sie auch Einkäufe im Laden mit einem Widerruf rückgängig machen können. Doch das stimmt nicht. Händler sind gesetzlich nicht verpflichtet, die Ware zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.
Hier hilft es nachzufragen: Oft nehmen Unternehmen die Ware freiwillig zurück oder bieten einen Umtausch der Ware an.
Wie kann ich widerrufen?
Deinen Widerruf musst du dem Verkäufer mitteilen. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du dies per E-Mail machst und der Verkäufer dir den Widerruf bestätigt. Oder wenn du den Widerruf als Einwurf-Einschreiben verschickt. Auf diese Weise kannst du nachweisen, dass dein Widerruf beim Verkäufer angekommen ist.
Welche Folgen hat der Widerruf?
Durch den Widerruf wird der Vertrag unwirksam und du bist nicht mehr an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer muss dir das Geld zurückerstatten und du musst die Ware wieder zurücksenden. Der Verkäufer muss dir das Geld erst dann zurückgeben, wenn er die Ware von dir zurückerhalten hat oder du nachweist, dass du die sie verschickt hast.
Wenn du Probleme mit einem Widerruf hast, hilft die Verbraucherzentrale dir auch mit einer persönlichen Beratung.
Wer bezahlt die Versandkosten?
Wenn du Versandkosten für die Bestellung bezahlt hast, kannst du diese Kosten nach einem Widerruf vom Verkäufer zurückverlangen. Die Rücksendekosten der Ware an den Verkäufer musst du bezahlen, es sei denn, der Verkäufer hat sich bereit erklärt, auch diese Kosten zu tragen. Falls du die Ware beschädigt hast, dann musst du Geld bezahlen für den Wertverlust der Ware.
Wie lange ist die Widerrufsfrist?
Du hast 14 Tage Zeit für den Widerruf. Um die Frist einzuhalten reicht es aus, wenn du das Widerrufsschreiben innerhalb von 14 Tagen absendest. Wann der Brief beim Verkäufer ankommt, spielt keine Rolle.
Wann beginnt die Frist?
Die 14-tägige Frist beginnt, sobald du die Ware erhältst. Vorausgesetzt, der Verkäufer hat dich korrekt über dein Widerrufsrecht aufgeklärt. Falls diese Widerrufsbelehrung nicht alle erforderlichen Informationen enthält, dann hast du ein längeres Widerrufsrecht von einem Jahr und 14 Tagen.
Hast du kaputte oder falsche Ware bekommen? Dann muss der Verkäufer sie reparieren oder dir neue Ware zuschicken. Hier erklären wir, wie das geht.
Rückgabe, Umtausch, Garantie und Gewährleistung: Wenn Waren defekt sind oder dir nicht gefallen, findest du mithilfe des digitalen Umtausch-Check-Tools hier heraus, welche Rechte du in deinem Fall hast.
Video
Du hast einen Kaufvertrag bei einem Haustürgeschäft unterschrieben und hast jetzt deine Meinung geändert? In diesem Video erfährst du, was man in solchen und ähnlichen Fällen tun kann: Wie widerrufe ich Verträge aus Haustürgeschäften? - YouTube.
Foto: Giulia Cappello
Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch
Hier finden Sie weitere Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch.
Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH
Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun
Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet
Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.