Vortragsangebot „Die häufigsten Rechtsirrtümer im Alltag“

Stand:
"Jeder Vertrag muss schriftlich geschlossen werden!", "Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen!" und "Im Supermarkt darf ich doch probieren, ob mir die Weintrauben auch schmecken, bevor ich sie kaufe, oder etwa nicht?!"
Icon weiß: Verträge & Reklamation
Off

Hintergrund

"Jeder Vertrag muss schriftlich geschlossen werden!", "Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen!" und "Im Supermarkt darf ich doch probieren, ob mir die Weintrauben auch schmecken, bevor ich sie kaufe, oder etwa nicht?!"
Solche Aussagen sind keine Seltenheit. Ob sie jedoch zutreffen und mit unserem Recht zu vereinbaren sind, ist eine ganz andere Frage. Leider wird das alltägliche Leben, ob beim Einkaufen oder am Telefon, im Shopping-Center oder im Internet, immer noch von vielen Fehleinschätzungen beherrscht. In dem Vortrag werden auf anschauliche Art und Weise die häufigsten Rechtsirrtümer im Alltag ausgeräumt.

Zielgruppe

Verbraucher

Konzept

Anhand typischer Rechtsprobleme, denen Verbraucher im Alltag begegnen können, werden Grundsätze des Verbraucherrechts verständlich dargestellt.

Dauer

90 Minuten

Kosten

nach Absprache

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die:

Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V., Landesgeschäftsstelle, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock , Tel. 0381 / 208 70 11, E-Mail: klaus.schmiedek@verbraucherzentrale-mv.eu

Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.