![Wonach entscheiden Sie beim Einkauf von Nahrungsergänzungsmitteln im Geschäft](/sites/default/files/inline-images/Balkendiagramm_NEM-Umfrageergebnisse_2018.jpg)
Das Wichtigste in Kürze:
In einer nicht repräsentativen Umfrage von 2018 wollten die Verbraucherzentralen wissen, was Kund:innen beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln wichtig ist und auf welche Angaben auf Produktverpackungen sie achten.
An der Umfrage beteiligten sich 774 Personen: 72 Prozent Frauen und 28 Prozent Männer. Es gab sechs vorgegebene Antwortmöglichkeiten, bei denen auch Mehrfachnennungen möglich waren. Außerdem konnten die Befragten unter "Sonstiges" weitere Kriterien angeben. Die Online-Umfrage lief vom 14. November bis zum 14. Dezember 2018 auf den Internetseiten von Klartext Nahrungsergänzung.
Mit Abstand am häufigsten achten die 774 Befragten auf die Inhaltsstoffe der Nahrungsergänzungsmittel (83 Prozent). Jeder Zweite hält die Dosierung für das wichtigste Kaufkriterium.
Für knapp die Hälfte der Befragten spielt der Preis eine wesentliche Rolle. Dieses Kriterium wurde vor allem von den jüngeren Teilnehmern (bis 29 Jahre) genannt.
Anbieter bewerben ihre Produkte oft mit gesundheitsbezogenen Angaben und entsprechenden Fotos auf der Verpackung. Jeder Vierte (24 Prozent) orientiert sich an diesen Werbeaussagen.
53 Teilnehmer nannten unter "Sonstiges" weitere Aspekte, die ihnen beim Einkauf von Nahrungsergänzungsmitteln wichtig sind. Am häufigsten gaben die Befragten dabei folgende Kriterien an:
Hier das Ergebnis im Einzelnen:
Verbraucher:innen orientieren sich beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln hauptsächlich an den Inhaltsstoffen. Während per Gesetz festgelegt ist, welche Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt werden dürfen, gibt es für "sonstige Stoffe" wie Pflanzen- oder Kräuterextrakte keine rechtsverbindlichen Regelungen.
Die Dosierung der Inhaltsstoffe spielt beim Kauf ebenfalls eine wichtige Rolle. Aus Sicht des Gesundheitsschutzes ist es daher dringend erforderlich, dass der Gesetzgeber verpflichtende nationale Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe und weitere zugesetzte Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln festlegt.
Bei Marktbeobachtungen stellen die Verbraucherzentralen immer wieder fest, dass gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) auf der Verpackung von Nahrungsergänzungsmitteln überzogen oder teilweise unzulässig sein können. Die Umfrage zeigt, dass sich jeder Vierte beim Einkauf an den Werbeaussagen orientiert.
Gleichzeitig fällt die Kaufentscheidung auch, weil bestimmte Inhaltsstoffe in Gesundheitsblogs oder Erfahrungsberichten als besonders gesundheitsförderlich beworben werden. Die Werbeaussagen müssen daher wahr sein. Zwar existiert mit der Health-Claims-Verordnung eine gesetzliche Grundlage, dass gesundheitsbezogenen Angaben zulässig sein müssen, doch etwa die Hälfte der beantragten Claims ist noch nicht bewertet und wird in der Regel bis zu einer abschließenden Bewertung nicht beanstandet.
Aufgrund der Relevanz dieser Werbeversprechen für die Verbraucher sollte die amtliche Lebensmittelüberwachung die korrekte Verwendung gesundheitsbezogener Angaben stärker kontrollieren und Verstöße angemessen ahnden.