Vortrag für Eltern: Kleine Kinder - Große Gewinne

Stand:
Die Eltern erweitern ihre Konsumkompetenz zu Kinderlebensmitteln und erwerben Wissen zur gesundheitsfördernden Verpflegung von Kindern.
Kita Kind mit Einkaufswagen Obst
Off

HINTERGRUND

Kinder sind kaufkräftige Kunden von heute und morgen. Das wissen auch die Werbe- und Marketingexperten. Das Angebot von Lebensmitteln speziell für Kinder, so genannten Kinderlebensmitteln, hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Die besondere Gestaltung der Verpackung, Aufkleber und Sammelfiguren machen die Lebensmittel für Kinder interessant. Eltern werden mit der „Extra-Portion Gesundheit“ zum Kauf der vermeintlich gesunden Kost verleitet.

ZIELGRUPPE

Eltern von Kita- und Hortkindern

ZIELSETZUNG

Die Eltern

  • erweitern ihre Konsumkompetenz im  Lebensmittelbereich
  • erwerben Wissen zur gesundheitsfördernden Verpflegung von Kindern

 

KONZEPT 

Im ersten Teil des Vortrages werden Werbung und Wirklichkeit bei Kinderlebensmitteln näher beleuchtet. Im zweiten Teil wird mithilfe der Ernährungspyramide aufgezeigt, was wirklich wichtig für eine gesunde Kinderernährung ist und wie man diese praktisch umsetzen kann.

ZEITBEDARF

1 bis 2 Stunden

VORAUSSETZUNGEN

  • Raum mit Projektionswand;
  • Beamer und Laptop (kann im Bedarfsfall durch die VZ MV gestellt werden)

 

KOSTEN

40,00 € pro Stunde

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Verbraucherzentrale M-V e.V. I Fachbereich Lebensmittel und Ernährung I Erich-Schlesinger-Str. 35 I 18059 Rostock Tel.: (03 81) 208 70 17 I E-Mail: ernaehrung@verbraucherzentrale-mv.eu

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.