Gesundheitsgefahr durch illegale Stoffe

Stand:
Immer wieder fallen bei Kontrollen Nahrungsergänzungen mit verbotenen Arzneistoffen oder nicht zugelassenen neuartigen Zutaten auf. Wie kann man sich schützen?
Medikamente unter der Lupe

Das Wichtigste in Kürze:Kann Gesundheit schaden

  • Vor allem in Nahrungsergänzungsmitteln zur Potenz-/Libidosteigerung, Sportlerprodukten und Schlankheitsmitteln werden immer wieder verbotene, teilweise recht gefährliche Arzneistoffe gefunden.
  • Viele davon werden über das Internet vertrieben. Warnmeldungen dazu gibt es auf zwei vertrauenswürdigen Internetportalen.
  • Viele "natürliche‟ Produkte aus dem asiatischen Raum enthalten hier nicht erlaubte neuartige Pflanzenzutaten, oft aus der traditionellen chinesischen Medizin. Da die Produkte hier verboten sind, können sie an der Grenze vom Zoll beschlagnahmt bzw. direkt vernichtet werden.
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Welche illegalen Stoffe werden in Nahrungsergänzungsmitteln gefunden?

Obwohl es weiterhin einige rechtliche Lücken bei den Nahrungsergänzungsmitteln gibt, sind zwei Kategorien von Zutaten auf jeden Fall verboten. Dazu zählen (verschreibungspflichtige) Arzneistoffe und sogenannte neuartige Zutaten, also Lebensmittel(-zutaten) die in der EU vor 1997 nicht in nennenswertem Maße gegessen wurden. Darüber hinaus ist natürlich auch alles andere verboten, was kein Lebensmittel und nicht sicher ist.

Verbotene Arzneistoffe in Nahrungsergänzungsmitteln

Immer wieder werden in der EU Nahrungs­ergänzungsmittel wegen verbotener arzneilicher Substanzen beanstandet. Sehr häufig sind diese Stoffe nicht deklariert, stehen also nicht in der Zutatenliste, und können nur bei einer gezielten Untersuchung auf genau diesen Stoff hin gefunden werden.

Das EU-Schnellwarnsystem RASFF führt vor allem Produkte mit diesen zugesetzten Wirkstoffen auf:

Darüber hinaus betrafen viele Produktwarnungen Sportlerprodukte, die Arzneiwirkstoffe mit Doping-Wirkung enthalten z.B. anabole Steroide, DMAA/Methylhexanamin, DMHA, Agmatinsulfat oder 2-Phenylpropan-1-amin (BMPEA, ein Amphetamin, das laut FDA nicht natürlicherweise in Acacia rigidula vorkommt). Noch relativ neu sind Produkte mit SARMs (Selektive Androgenrezeptor-Modulatoren), aktuell nicht als Arzneimittel zugelassene Substanzen (und schon gar nicht in Lebensmitteln erlaubt), die im Tierversuch anabol wirken. Dazu gehört z.B. Ligandrol.

Im Dezember 2021 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel mitgeteilt, dass im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) Pre-Workout-Booster aus Sport- und Fitness-Geschäften untersucht wurden. Davon enthielt fast die Hälfte der Proben (44,8 %) potentiell gesundheitsgefährdende Stoffe. Mehr als jede fünfte Probe (21,8 %) wies sogar gleich mehrere dieser Stoffe auf. Am häufigsten wurden die Substanzen Dimethylaminoethanol (DMAE) und Synephrin nachgewiesen. DMAE kann Muskelverspannungen und ‑zuckungen sowie Schlaflosigkeit und Magenschäden verursachen. Synephrin wird häufig in Kombination mit Koffein angeboten und kann zu schweren Herzschäden führen.

 

Immer mal wieder werden auch angebliche Nahrungsergänzungsmittel zur Anregung des Haarwachstums (meist aus Asien via Internetshops) gefunden, die den Arzneistoff Minoxidil enthalten. Dieser wird gegen Bluthochdruck (verschreibungspflichtig) und seit 1988 äußerlich zur Behandlung erblich bedingten Haarausfalls eingesetzt. In Produkten vor allem aus den USA, die einen Nutzen für Knochen und Gelenke thematisieren, wurde mehrfach der in Lebensmitteln unzulässige Arzneistoff Diclofenac, ein Schmerzmittel  aus der Wirkstoffgruppe der nicht-steroidalen Antirheumatika (NSAR), gefunden.

Diese Produkte sind bei Marktüberprüfungen (z.B. in Geschäften mit Sportlernahrung), aber auch bei Grenzkontrollen aufgefallen. Besonders häufig werden derartige Produkte über Internethändler (auch deutsche/deutschsprachige) und Internet-Marktplätze (wie amazon, ebay, quoka, etsy, hood, alibaba bzw. aliexpress, taobao ...) verkauft.

In Internetforen werden sie oft als "natürlich" aber ausgesprochen wirksam beschrieben. Tatsächlich handelt es sich dann meist um "gepanschte" Produkte, also solche mit nicht deklarierten pharmakologisch wirksamen Arzneimittelsubstanzen.

Gefährliche / unsichere Inhaltsstoffe

Lebensmittel – und damit auch Nahrungsergänzungsmittel – müssen sicher sein. Dafür verantwortlich ist der Hersteller bzw. Inverkehrbringer. Trotzdem werden immer wieder unsichere Produkte gefunden, vor denen dann behördenintern (über das Europäische Schnellwarnsystem RASFF) oder öffentlich (www.lebensmittelwarnungen.de) gewarnt wird bzw. die dann europaweit vom Markt genommen werden. Das können Nahrungsergänzungsmittel sein, die überdosiert sind, die bakteriell verunreinigt sind, Kontaminanten oder natürliche toxische Substanzen enthalten. Es gibt aber auch Produkte, die ganz bewusst unsichere bzw. gefährliche Zutaten enthalten. Das können beispielsweise folgende sein:

Nicht erlaubte neuartige Zutaten

Recht häufig enthalten Nahrungsergänzungsmittel in Europa nicht zugelassene neuartige Zutaten - meist asiatische Pflanzen. Solche Pflanzenzutaten sind beispielsweise Mucuna pruriens (Juckbohne), Eurycoma longifolia (Tongkat Ali), Epimedium (Elfenkraut), Griffonia simplicifolia (afrikanische Schwarzbohne, nur bei einem Gehalt von mehr als 30 % 5-HTP), Mönchsfrucht (Siraitia grosvenorii, Luo Han Guo), Acacia rigidula, Kava-Kava (Piper methysticum), Hoodia oder Cannabidiol (CBD).

Jedes Jahr kommen "neue" Pflanzenzutaten wie Evodia rutaecarpa, Sophora japonica, Canavalia gladiata, Lilium brownii, Eyryale ferox, Psoralea corglifolia, Selaginella tamariscina, Cissus quadrangularis, Salacia oblonga, Artemisia annua (Sweet Wormwood), Rauwolfia canescens (Schlangenwurz), Calea zacatechichi (Traumkraut), Phyllanthus emblica (Amla, Indische Stachelbeere), Cymbopogon citratus (Sereh, Westindisches Lemongras), Huperzia serrata (Lycopodium serrata, gezahnter Bärlapp), Ajuga Turkestanica (aus Tadschikistan stammender Günsel mit einem hohen Gehalt an Ecdysteroiden) oder Nelumbo nucifera (Indische Lotusblume),  dazu, die z.B. in der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) verwendet werden. Da diese Pflanzen oder aber deren Extrakte vor 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU gegessen oder als Nahrungsergänzungsmittel angeboten wurden, bedürfen sie jetzt eines Sicherheitsnachweises und einer Zulassung. Bis diese erteilt ist, dürfen Nahrungsergänzungsmittel mit neuartigen Inhaltsstoffen nicht in die EU eingeführt werden. Besonders häufig werden diese asiatischen Pflanzen in "natürlichen" Potenzmitteln, Schlankheitsmitteln und Anti-Aging-Mitteln gefunden. Was erlaubt / zugelassen worden ist, finden Sie auf der Seite "Neuartige Nahrungsergänzungsmittel".

Auch im Detox-Bereich kann man neuartige, nicht erlaubte Zutaten in Nahrungsergänzungsmitteln finden, z.B. Zeolith. Unzulässig ist auch Fulvinsäure (Fulvic Acid).

Daneben gibt es nicht zugelassene neuartige Zutaten auch häufiger im Sportproduktebereich wie das koffein-ähnliche Theacrin (Nootropikum), Kreatinnitrat, Norcoclaurine (Higenamin, ein Fatburner), Himbeerketon , Agmatinsulfat, eine Art „Super“-Arginin, Alpha-GPC (alpha-glycerylphosphorylcholin, Cholinalfoscerat) oder Nikotinamidnukleotid.

Ob eine Zutat in Nahrungsergänzungsmitteln neuartig und damit nicht zulässig ist, kann man im Katalog der EU prüfen.

Was kann ich tun, um mich zu schützen?

  • Wirklich wirksame Schlankheitsprodukte und Potenzmittel sind in der Regel verschreibungspflichtig. Möchten Sie solche Produkte bestellen, sollten Sie das nur bei zugelassenen Versandapotheken  tun - und die Einnahme vorher mit Hausärztin oder Hausarzt besprechen, um Wechselwirkungen mit Medikamenten auszuschließen.
  • Werden "natürliche" Produkte als besonders wirksam angepriesen, sind aber nicht im deutschen Einzelhandel erhältlich, hat das Gründe. Von derartigen Produkten geht in der Regel ein erhöhtes Gesundheitsrisiko aus.
  • Besonders häufig wird vor ausländischen Produkten aus USA/Kanada, Asien und Osteuropa gewarnt. Daher "Augen auf" bei der Bestellung im Internet und Portale mit Warnmeldungen (s.u.) nutzen.
  • Nahrungsergänzungsmittel sind nicht zur Behandlung von Krankheiten gedacht. Werden sie dafür angepriesen, sollten Sie misstrauisch werden.

Hier können Sie sich aktuell informieren

 

Quellen:


Löbell-Behrends S et al. (2008): Kontrolle des Internethandels mit Anti-Aging- und Schlankheitsmitteln. Deutsche Lebensmittel-Rundschau: 6, S. 265-70

Löbell-Behrends S, et al. (2008): Sportlernahrungsmittel. Internethandel von als "hormonell-aktiv" beworbenen Produkten. Deutsche Lebensmittel-Rundschau: 9, S. 415-22

Verbraucherzentrale NRW (2011): Marktcheck: Internethandel mit Nahrungsergänzungsmitteln. Abschlussbericht eines vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Projekts, Juli 2011

Cohen PA, Gregory Maller G, DeSouza R, et al. (2014): Presence of Banned Drugs in Dietary Supplements Following FDA Recalls. JAMA 312 (16): 1691-3

Thevis M (2016): Unsaubere Pillen / Dirty Pills. Aktuelle Ernährungsmedizin 41 (S 01): 19-S21

Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel, Fassung vom 27.03.2021

EU-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel RASFF (abgerufen 22.04.2024)

NN (2014): Gepanschte Nahrungsergänzungsmittel - kein Ende in Sicht. arznei-telegramm 45 (12): 121

Smollich M (2018): Schlank für immer: Lebensgefahr durch pflanzliche „Diätpillen“. Ernährungsmedizin-Blog, Stand: 03.09.2018 (abgerufen 22.04.2024)

Landeszentrum Gesundheit NRW: Arzneimittel aus dem Internet - vor illegalen Produkten schützen! (Stand: März 2016, abgerufen 22.04.2024)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Schlankheitsmittel versprechen viel – helfen aber nur wenig, Stand: 03.01.2017 (abgerufen 22.04.2024)

Warnung vor illegalen Nahrungsergänzungsmitteln. Pressemeldung des Landes Baden-Württemberg vom 14.04.2020 (abgerufen 22.04.2024)

BVL (2021): Gesundheitsrisiken bei Sportlernahrung. Sog. Pre-Workout-Booster und andere „Wundermittel“ enthalten oft gesundheitsgefährdende Stoffe. Stand: 02.12.2021 (abgerufen am 22.04.2024)

BVL (2024): Nahrungsergänzungsmittel: Worauf man achten sollte. Stand: 14.03.2024

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