Das Wichtigste in Kürze:
- In einem Marktcheck der Verbraucherzentale Mecklenburg-Vorpommern wurde die Kennzeichnung von Zutaten und Nährwerten auf 25 Glühweinen überprüft.
- Ein Großteil der Hersteller hat die neue Kennzeichnungspflicht umgesetzt.
- Durch die Sonderreglung der Informationsbereitstellung über den elektronischen Weg, lässt die Transparenz für die Verbrauer:innen zu wünschen übrig.
Gerade in der Adventszeit ist Glühwein sehr beliebt und gehört für Viele zur Tradition. Wer genauer wissen möchte, woraus das begehrte Weinerzeugnis besteht, kann dies durch die neue Kennzeichnungspflicht für Zutaten und Nährwerte erfahren. In einem Marktcheck überprüfte die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern die Kennzeichnung von 25 Glühweinen.
Was ist Glühwein?
Glühwein ist ein aromatisiertes weinhaltiges Getränkt, dessen Zusammensetzung in der EU-Verordnung zu aromatisierten Weinerzeugnissen (EU-Weinrecht) geregelt ist. Demnach darf Glühwein ausschließlich aus Rot- oder Weißwein, neuerdings auch aus Rosewein gewonnen werden. Verschnitt von Rot- und Weißwein ist ebenso möglich. Wird der Glühwein aus Rose- oder Weißwein zubereitet, muss dieser entsprechend, beispielsweise als „weißer Glühwein“, deklariert sein. Der Alkoholgehalt liegt bei mindestens sieben und maximal 14,5 Volumenprozent. Der Geschmack von Zimt und/oder Nelke muss erkennbar sein. Zucker oder andere süßende Zutaten sowie weitere Gewürze und Aromen sind erlaubt. Der typische Glühweingeschmack kann sowohl mit Gewürzen, aber auch durch Aromen erzeugt werden. Wird weiterer Alkohol, wie Rum oder Likör zugegeben, handelt es sich um Punsch.
Was besagt das neue EU - Weinrecht?
Weine und aromatisierte Weinerzeugnisse wie Glühwein, die ab dem 8. Dezember 2023 hergestellt wurden, müssen demnach mit Nährwertdeklaration und Zutatenverzeichnis ausgestattet sein. Eine verkürzte Nährwerttabelle, die nur Angaben zu Energie, Kohlenhydraten und Zucker enthält, wäre ausreichend. Durch eine Ausnahmeregelung ist, neben den enthaltenen Allergenen, nur der Energiegehalt verpflichtend auf dem Etikett anzugeben. Die vollständigen Informationen über Nährwerte und Zutaten müssen dann auf elektronischem Weg – beispielsweise über einen QR-Code auf dem Etikett – zur Verfügung gestellt werden. Zudem muss es einen Hinweis auf dem Etikett geben, dass Nährwerte und Zutaten online deklariert werden. Laut EU-Kommission muss über dem QR-Code der Hinweis „Zutaten und Nährwerte:“ stehen. Beim Scannen des QR-Codes darf keine Werbung erscheinen. Mit der neuen Kennzeichnung soll den Verbraucher:innen mehr Transparenz geboten und die Orientierung beim Einkauf erleichtert werden.
Ergebnisse des Marktchecks
Was steht auf den Glühwein-Etiketten?
Unser Marktcheck hat die Kennzeichnung der Nährwerte und Zutaten auf den Etiketten von rotem und weißem Glühwein, in Flaschen und Tetrapacks, überprüft. Die Ergebnisse zeigen, dass 17 der 25 Produkte die neuen Angaben zum Energiegehalt und einen QR-Code mit entsprechendem Hinweis zu Nährwerten und Zutaten aufweisen. Die Hersteller der übrigen acht Glühweine haben die neuen Regelungen nicht umgesetzt oder die Produkte stammen aus der letzten Saison.
Zwei Produkte standen sowohl mit als auch ohne die neue Kennzeichnung auf dem Etikett nebeneinander im Regal. Dies lässt vermuten, dass die Weine zu unterschiedlichen Zeitpunkten bzw. die nicht gekennzeichneten Glühweine vor dem 08. Dezember 2023 produziert wurden. Vereinzelt wurden Zutaten direkt beschrieben, vollständige Zutatenlisten oder Nährwerttabellen wies allerdings kein Etikett auf.
Der beschriebene Hinweis für Zutaten und Nährwerte über dem QR-Code wurde überwiegend umgesetzt. Einmal wurde stattdessen jedoch das internationale Symbol „i“ für „Information“ verwendet. Ein Hersteller gab den Hinweis an einer anderen Stelle, weit über dem QR-Code an. Auf einem weiteren Produkt war der Hinweis unleserlich dargestellt.
Alle Glühweine enthielten Sulfite, welche als Allergene direkt auf dem Etikett deklariert waren. Diese Kennzeichnung ist ab 10 Milligramm Schwefeldioxid pro Liter Wein erforderlich. Sulfite bzw. Schwefeldioxid fungieren als Konservierungsmittel oder Antioxidationsmittel in der Weinherstellung. Sie verhindern unerwünschte Mikroorganismen und schützen vor Verderb.
Gibt es Qualitätsunterschiede?
Die Energiegehalte variierten zwischen 81 und 101 Kilokalorien je 100 Milliliter, abhängig vom Alkoholgehalt. Dieser lag zwischen 9,1 und 12 Volumenprozent. Nach dem Scannen des QR-Codes waren Zuckergehalte von 7,5 bis 9,4 Gramm je 100 Milliliter abzulesen. Somit liefert eine Tasse Glühwein bis zu sieben Stück Würfelzucker. Mit Blick auf die Zutatenliste werden Unterschiede deutlich, denn verschiedene Zucker, Gewürze und Zusatzstoffe kamen zum Einsatz. Neben dem klassischen Haushaltszucker waren flüssige Zuckerarten wie Glucosesirup, Glucose-Fructose-Sirup, Karamellzucker- und Invertzuckersirup vertreten. Teilweise kamen sogar mehrere Zuckerarten zum Einsatz. Aromatisiert wurden die Produkte überwiegend mit natürlichen Aromen. Sechs Zutatenlisten beschrieben natürliche Gewürzaromen. Davon benannte nur ein Bioglühweinhersteller die genauen Gewürze auf der Zutatenliste seiner Produkte. Ein Glühwein aus biologischer Landwirtschaft enthielt Gewürzextrakte. Insgesamt wiesen die Bioglühweine, mit Ausnahme von einem weiteren Hersteller, kürzere Zutatenlisten auf. Sie enthielten nur eine süßende Zutat und neben Sulfiten keine weiteren Zusatzstoffe. Alle anderen Produkte enthielten mehrere Zusatzstoffe, darunter Schwefeldioxid, Citronensäure und einmal Kaliumsorbat.
Ist Transparenz für Verbraucher:innen gegeben?
Durch die beschriebene Ausnahmereglung im EU-Weinrecht verbergen sich Nährwerttabelle und Zutatenliste hinter einem QR-Code. Um diesen zu scannen ist, neben einem funktionsfähigen Smartphone mit Internetverbindung, ein QR-Code Scanner vorausgesetzt. Auf einigen Geräten muss erst eine entsprechende App installiert werden. Dies kann eine Hürde sein. Auch ein schneller Vergleich von Zutaten und Nährwerten im Laden ist damit erschwert. Eine vollständige Zutatenliste und Nährwertdeklaration, wie sie für fast alle Lebensmittel Pflicht ist, wäre aus Sicht der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern auch bei diesen Produkten sinnvoller.
Fazit des Marktchecks
Ein Jahr nach Änderung des Weinrechts hat ein Großteil der Hersteller unserer Stichprobe die neue Kennzeichnungspflicht umgesetzt. Durch die Ausnahmereglung, die Zutaten- und Nährwertangaben auch über einen QR-Code angeben zu können, wird den Verbraucher:innen der direkte Produktvergleich beim Einkauf jedoch erschwert. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern sieht die Ausnahmeregelung für Angabe von Zutaten und Nährwerten über den elektronischen Weg als unzureichend an. Unserer Meinung nach werden damit Menschen, die kein Smartphone besitzen ausgeschlossen. Außerdem wird ein direkter Vergleich am Supermarktregal erschwert. Verbraucherfreundlicher wäre die direkte Kennzeichnung der Etiketten mit vollständigen Zutatenlisten und Nährwertangaben. So wäre ein schneller Vergleich der Glühweine beim Einkauf gegeben, um bewusste Kaufentscheidungen treffen zu können.
Tipp: Wer wissen möchte was im Glühwein steckt, kann ihn auch selbst herstellen. So liegen, die Qualität des Grundweins, die Gewürze und der Zuckergehalt in eigener Hand.
Ihre Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern