Das Wichtigste in Kürze:
- Hafermilch, die ungekühlt verkauft wird, muss erst dann in den Kühlschrank, wenn sie bereits geöffnet wurde.
- Trinken Sie die Produkte nicht direkt aus der Packung, um keine Keime einzutragen.
- Bei guter Kühlung ist Pflanzenmilch auch im geöffneten Zustand bis zu zwei Wochen haltbar.
Sinnes-Check: Wie erkenne ich den Verderb?
Ist ein Pflanzendrink schleimig oder klumpig geworden? Gibt es Schimmel oder Farbveränderungen? Dann sollten Sie ihn nicht mehr trinken. Auch wenn der Pflanzendrink muffig, sauer oder ranzig riecht, sollten Sie ihn entsorgen. Dasselbe gilt, wenn sich der Geschmack ins Saure oder Bittere verändert.
Welche Lagerbedingungen gelten für Milchersatz?
Eine ungeöffnete Pflanzenmilch können Sie ungekühlt bei Zimmertemperatur lagern, wenn das Produkt ungekühlt verkauft wird. Varianten aus dem Kühlregal sollten auch zuhause im Kühlschrank gelagert werden. In den Kühlschrank gehören Hafermilch, Sojamilch und Co. auch dann, wenn sie bereits geöffnet wurden. Lagern Sie die Produkte in der Kühlschranktür oder in einem der oberen Fächer.
Wie lange bleibt Milchersatz nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum haltbar?
Bei ausreichender Kühlung sind Pflanzendrinks auch geöffnet bis zu zwei Wochen haltbar. Damit die lange Haltbarkeit möglich wird, sollten Sie das Produkt stets zügig wieder in die Kühlung stellen und nicht direkt aus der Packung trinken. Beim Trinken aus der Packung können Keime ins Produkt kommen, die den Verderb beschleunigen.
Zur Haltbarkeit nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. In der Produktgruppe gibt es aktuell noch viele Innovationen: Es werden unterschiedliche Pflanzen verwendet, teilweise in Kombination, die Produkte werden pasteurisiert oder es werden auch stabilisierende Stoffe hinzugefügt.
Wie lange sind geöffnete Haferdrinks noch gut?
Der Marktcheck der Verbraucherzentrale MV zur Aufbewahrung von Pflanzendrinks nach dem Öffnen 2023 am Beispiel der Haferdrinks Barista-Qualität hat gezeigt, wie unterschiedlich Hersteller die Aufbewahrungsbedingungen und den Verzehrzeitraum angeben.
Den Bericht mit allen Ergebnissen können Interessierte auf der Homepage der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. finden.