Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - Wer entscheidet, bestimmen Sie!
Hintergrund
Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert.
Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.
Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.
In dem Vortrag zeigt die Verbraucherzentrale, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.
Der Vortrag wird als Präsenz- und Online-Veranstaltung angeboten.
Zielgruppe
Erwachsene
Dauer
bis 90 Minuten
Kosten
nach Absprache
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die:
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V., Landesgeschäftsstelle, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock , Tel. 0381 / 208 70 11, E-Mail: klaus.schmiedek@verbraucherzentrale-mv.eu