Das Wichtigste in Kürze:
- Für Wohnraumanpassung können Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, Zuschüsse beantragen.
- Wohnberatungsstellen vor Ort beraten über Möglichkeiten zur Wohnungsanpassung und Finanzierung.
- Neben den Zuschüssen der Pflegekassen können für pflegebedürftige Menschen unterschiedliche Baudarlehen beantragt werden.
Der Boden zu rutschig, der Duscheinstieg zu hoch und die Treppen vor dem Haus haben kein Geländer - manchmal genügen kleinste Mängel im Mietshaus oder Eigenheim und die eigenen vier Wände werden zum Hindernisparcours. Aus Unwissenheit oder Angst vor hohen finanziellen Ausgaben finden sich viele Menschen mit solchen Stolperfallen in der Wohnung ab. Dabei kann so manches Problem schon mit wenig Aufwand und Kosten beseitigt werden. Viele Anregungen können Sie auf den Seiten zum barrierefreien Wohnen finden.
Wie bekomme ich einen Zuschuss von der Pflegeversicherung?
Wer den Wohnraum seinen Bedürfnissen anpassen möchte und nicht weiß, wie er das anstellen soll, kann eine Wohnberatungsstelle aufsuchen. Die Wohnberatung hilft auch, Wohnungen für Menschen mit Demenz sicherer und übersichtlicher zu gestalten. Die Wohnberater:innen erarbeiten nicht nur konkrete Lösungsvorschläge; sie informieren auch darüber, wie solch ein Umbau finanziert werden kann, denn in manchen Fällen winken sogar Zuschüsse.
Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, können bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf "wohnumfeldverbessernde" Maßnahmen stellen, um einen Zuschuss zu erhalten. Dies gilt ab Pflegegrad 1.
Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 4.180 Euro pro Vorhaben. Das umfasst alle Maßnahmen, die für den bestehenden Hilfebedarf zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderlich sind.
Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können sie bis zu 16.720 Euro pro Umbau erhalten. Eine zusätzliche Förderung gibt es für neu errichtete ambulant betreute Wohngemeinschaften. Um Wohnungen für die Nutzung durch eine solche Wohngemeinschaft umzubauen, gibt es 2.613 Euro pro Person und bis zu 10.452 Euro pro Wohngruppe.
Wichtig zu wissen: Den Antrag müssen Sie vor Beginn der Maßnahmen stellen, sonst können Sie auf den Kosten sitzen bleiben.
- Möchten Sie diese Leistung für sich selbst in Anspruch nehmen und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen, nutzen Sie gerne das kostenlose Musterschreiben der Verbraucherzentralen.
- Sind Sie die oder der Bevollmächtigte der pflegebedürftigen Person, verwenden Sie bitte zur Beantragung dieses Musterschreiben.
Verschiedene Baudarlehen
Neben den Zuschüssen der Pflegekasse können pflegebedürftige und schwerbehinderte Menschen unterschiedliche Baudarlehen beantragen.
Eine weitere Möglichkeit bietet sich für Eigentümer oder Mieter per Kredit aus dem Programm "Altersgerecht umbauen" der KfW Förderbank. Damit werden Modernisierungen im Wohnungsbestand finanziert, die Barrieren verringern. Die Förderung von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit gibt es auch für den Erwerb frisch umgerüsteter Wohngebäude. Der Kredit wird über die Hausbank des Antragstellers abgewickelt. Empfehlenswert ist eine Beratung zu den KfW-Förderprogrammen. Gewährt wird entweder ein Investitionszuschuss oder ein Kredit. Wer ein Wohngebäude zur Eigennutzung kauft, erhält weitere Förderungen.
Menschen mit einer Behinderung können auch über die so genannte "Eingliederungshilfe" Mittel beantragen, die der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, angepasst an die Bedürfnisse des Bewohners, dienen. Diese Förderung ist einkommens- und vermögensabhängig. Auskunft gibt der örtliche Sozialhilfeträger.
Wohnberatungsstellen begleiten die Umsetzung des Vorhabens, prüfen Kostenvoranschläge und helfen bei möglichen Problemen mit Vermietern oder Kostenträgern.
Weitere Informationen zur Wohnungsanpassung und eine Liste von Wohnberatungsstellen in Deutschland finden Sie hier.