Wie lange kann ich eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen?
Das Wichtigste in Kürze:
In welchem Umfang Krankenkassen für eine Haushaltshilfe zahlen, hängt davon ab, welche Dinge Sie noch selbst erledigen können oder wofür Sie die Unterstützung anderer brauchen. Wird eine Haushaltshilfe genehmigt, erledigt diese alle Dinge, die anfallen:
Eine Servicekraft zur Unterstützung im Haushalt können Sie bei Ihrer Krankenkasse schriftlich beantragen. Zum ausgefüllten Formular muss eine Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin vorgelegt werden, in der die Diagnose und die daraus resultierenden Beeinträchtigungen aufgeführt sind. Außerdem muss die Arztpraxis darin auch angeben,
Damit die Versorgung reibungslos klappt, sollten Sie Ihren Antrag am besten schon während Ihres Krankenhausaufenthalts auf den Weg bringen.
Wenn ein hilfebedürftiges Kind unter 12 Jahren und/oder ein Kind mit Behinderung im Haushalt lebt und Sie wegen einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlechterung der Krankheit den Haushalt nicht mehr führen können, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen. Weitere Voraussetzung ist, dass keine andere bei Ihnen lebende Person den Haushalt führen kann.
Eltern oder Alleinerziehende sollten sich bei ihrer Kasse erkundigen, ob sie freiwillig auch bei älteren Kindern für Betreuungsleistungen aufkommt. Einige Krankenkassen bezahlen eine Haushaltshilfe auch, wenn Kinder zwischen dem 12. und dem 14. Geburtstag im Haushalt leben.
Wenn Sie wegen einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung der Krankheit Ihren Haushalt nicht mehr führen können, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen.
Weitere Voraussetzung ist, dass Sie keinen Pflegegrad 2 oder höher haben und keine andere bei Ihnen lebende Person den Haushalt führen kann.
Eine passende Haushaltskraft können Sie bei einem Wohlfahrtsverband, Pflegedienst oder örtlichen Dienstleister frei wählen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, Sie bei der Beantragung einer Haushaltshilfe zu beraten.
Fragen Sie daher Ihre Krankenkasse, wenn Sie den Antrag stellen, nach passenden Anbietern und deren Kontaktdaten. Außerdem stellt die Krankenkasse auf Bitte auch einen Erstkontakt her und erkundigt sich im Vorfeld nach freien Kapazitäten.
Es ist auch möglich, eine vertraute Person mit der Haushaltsführung zu betrauen.
Für eine selbst organisierte Ersatzkraft zahlen die Kassen im Jahr 2022 10,25 Euro pro Stunde. Grundsätzlich können sämtliche Kosten der Haushaltshilfe, welche durch die Leistungsinanspruchnahme entstehen, von den Krankenkassen erstattet werden. Die Erstattung ist jedoch auf eine bestimmte Höhe und Stundenzahl begrenzt. Als angemessen gilt in der Regel ein 8-stündiger Einsatz pro Tag. Für einen 8-Stunden-Tag bedeutet dies 82 Euro.
Was eine "angemessene Stundenzahl" ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Dabei wird berücksichtigt, wie viele Kinder im Haushalt zu versorgen sind, sowie das Alter der Kinder oder ob man Alleinerziehend ist. Das kann bedeuten, dass eine tägliche Einsatzzeit von mehr als acht Stunden erforderlich wird. All diese Punkte klären Sie am besten mit Ihrer Krankenkasse.
Für Nachbarn oder Freunde bedeutet der Stundenlohn eine kleine Anerkennung für ihr tatkräftiges Engagement. Nahe Verwandte oder Ehepartner bekommen die Finanzspritze der Krankenkasse nur, wenn sie dafür Verdienstausfall oder Fahrtkosten nachweisen können.
Es kann aber auch sein, dass die Krankenkasse Kosten einer Haushaltshilfe übernimmt, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Fragen Sie am besten vorher bei ihrer Krankenkasse nach.
Gut zu wissen: Setzen Sie auf eine professionelle Haushaltshilfe, ist es wichtig, dass die Krankenkasse immer direkt mit der Fachkraft einen Vertrag schließt. In diesem Fall rechnet die Ersatzkraft oder die Einrichtung die Kosten direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab. Damit können Sie verhindern, dass Sie auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben.
Dennoch müssen Sie auch etwas zuschießen, nämlich 10 Prozent der Kosten. Umgerechnet sind dies mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Ist die häusliche Versorgung bereits durch Leistungen der Pflegeversicherung sichergestellt, gibt es keine Haushaltshilfe zusätzlich. Allerdings ist ein Eigenanteil (Zuzahlung) von 10 Prozent der Kosten Pflicht, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Dies entfällt nur bei Schwangerschaft oder Entbindung.