Elektronische Rezepte: wichtige Fragen und Antworten zu E-Rezepten

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In den Niederlanden, Schweden und Österreich gibt es das E-Rezept schon länger. Seit dem 1. Januar 2024 ersetzt das elektronische Rezept das rosa Rezept für gesetzliche Krankenversicherte. Hier bekommen Sie Antworten auf Ihre Fragen zum E-Rezept.
Eine Apothekerin steht hinterm Empfang. Ein Smartphone zeigt die Aufschrift E-Rezept.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das E-Rezept ersetzt das rosafarbene Kassenrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
  • Sie haben verschiedene Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen: über die elektronische Gesundheitskarte, die E-Rezept-App, das EHealth-Cardlink-Verfahren mit einer Apotheken-App und über einen Papierausdruck mit dem Rezept-Code.
  • Elektronische Rezepte sollen Ihnen Zeit und Wege ersparen und die Medikamentenabgabe sicherer machen.
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Wollen Sie mehr zum E-Rezept erfahren und sicherer im Umgang mit den verschiedenen Einlösewegen werden, dann nehmen Sie am kostenfreien Online-Selbstlernkurs der Verbraucherzentralen teil.

Dort erfahren Sie alles Wichtige über das E-Rezept und wie Ihre Daten geschützt werden. In dem Kurs zeigen Ihnen die Verbraucherzentralen, wie Sie E-Rezepte nutzen können und begleiten Sie mit einfachen Anleitungen bei der Einrichtung und praktischen Anwendung der E-Rezept-App.

Der Kurs besteht aus vier Teilen. Einmal monatlich bieten die Verbraucherzentralen einen kostenlosen Zoom-Talk, bei dem Sie Fragen stellen können oder Hilfe zu Problemen rund um das E-Rezept erhalten.

Was ist das E-Rezept?

In vielen europäischen Ländern, etwa den Niederlanden, Schweden, Dänemark oder Portugal können Rezepte schon länger auf elektronischem Weg eingelöst werden. In Deutschland hat sich die Einführung des E-Rezepts verzögert, weil die nötige Technik nicht flächendeckend zur Verfügung stand.

Seit dem 1. Januar 2024 sind (Zahn-)Ärzte und (Zahn-)Ärztinnen und Psychotherapeut:innen verpflichtet, bei gesetzlich Krankenversicherten für verschreibungspflichtige Medikamente E-Rezepte auszustellen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie mit dem E-Rezept verschreibungspflichtige Medikamente auch online bei Ihrer Apotheke einlösen. Das E-Rezept ersetzt am Anfang das bekannte rosafarbene Kassenrezept. Später sollen auch Überweisungen für Fachärzten und Fachärztinnen oder auch Verordnungen für Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege digitalisiert werden.

Künftig sollen auch privat Krankenversicherte E-Rezepte nutzen können. Das blaue Rezept für Privatversicherte wird ebenfalls digitalisiert. Verschiedene private Krankenversicherungen bieten dies schon an.

Wie wird das E-Rezept erstellt?

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt Ihnen über eine Software im Praxisverwaltungssystem ein digitales Rezept aus. Im E-Rezept sind dieselben Informationen wie im rosa Rezept enthalten. Dazu gehören:

  • die Patient:innen-Daten,
  • die Daten des Arztes oder der Ärztin,
  • die verordneten Medikamente oder Wirkstoffe und
  • Dosierhinweise.

Das digitale Rezept wird verschlüsselt auf den zentralen E-Rezept-Server geschickt. Zu jedem E-Rezept wird automatisch ein sogenanntes E-Rezept-Token erstellt. Es enthält den Code, den Sie zum Einlösen in der Apotheke brauchen.

In der Arztpraxis bekommen Sie dann nicht mehr das rosafarbene Rezept, sondern nur noch das E-Rezept-Token.

Wie kann ich das E-Rezept einlösen?

Sind Sie gesetzlich versichert, haben Sie 3 Möglichkeiten, um das E-Rezept zu einzulösen:

  • über Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK)
  • über die E-Rezept-App der Gematik
  • über einen Papierausdruck mit dem Rezeptcode
E-Rezept einlösen mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

Mit der elektronischen Gesundheitskarte können Sie das E-Rezept in jeder Apotheke einlösen.

Und so funktioniert es: Einfach Ihre Gesundheitskarte in der Apotheke ins Kartenterminal einstecken. Mehr müssen Sie dabei nicht tun. Beim Lesen der Gesundheitskarte wird automatisch aus Sicherheitsgründen geprüft, ob die Karte echt ist. Eine PIN müssen Sie nicht eingeben.

Das Apothekenpersonal ruft dann Ihre offenen Rezepte vom zentralen E-Rezept-Server ab und händigt Ihnen die verschriebenen Medikamente aus.

Einlösen mit der E-Rezept-App
  1. Installieren Sie die E-Rezept-App
    Laden Sie Sie laden sich die E-Rezept-App der Gematik aus einem der gängigen App-Stores auf Ihr Smartphone.
    Sie können die App auch direkt bei Gematik herunterladen. Voraussetzung, um die App herunterladen zu können: Sie brauchen ein Smartphone mit dem Betriebssystem IOS 15 oder Android 7.
  2. Melden Sie sich in der App an
    Zum Login brauchen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion für den kontaktlosen Datenaustausch sowie eine PIN-Nummer. Die PIN können Sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Für die PIN müssen Versicherte sich bei Ihrer Krankenkasse authentifizieren. Meist geht das über Postident oder persönlich in der Krankenkassenfiliale.
    Um sich in die App einzuloggen, müssen Sie sich mit der sogenannten 6-stelligen CAN-Nummer und der PIN legitimieren. Die CAN finden Sie in der oberen rechten Ecke der Gesundheitskarte.
  3. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin verschreibt Ihnen ein Medikament per E-Rezept
    Die Praxis erstellt hierzu ein E-Rezept, das direkt verschlüsselt in den E-Rezept-Server, den auch E-Rezept-Fachdienst genannt, geladen wird.
    Über das Praxisverwaltungssystem wird das E-Rezept-Token, also der digitale Schlüssel zu Ihrem E-Rezept, in die App auf Ihrem Handy übertragen.
  4. Sie lösen das E-Rezept in Ihrer Apotheke oder digital ein
    Wenn Sie es in der Apotheke einlösen, liest die Apotheke das E-Rezept-Token aus und Sie bekommen das Medikament. Sie können das Rezept auch online einlösen. Sie können es dann zu einem späteren Zeitpunkt in der Apotheke abholen. Oder die Apotheke bringt es Ihnen nach Hause, sofern sie einen Lieferdienst anbietet.
    Sie können das E-Rezept-App aber auch digital bei einer einer Apotheke vor Ort oder einer Versandapotheke einlösen. Sie müssen dafür nun nicht mehr wie bisher das Originalrezept einreichen.
     

Funktionen der E-Rezept-App

➨ Apothekensuche: Hier können Sie Apotheken finden, Öffnungszeiten nachlesen oder sehen, ob es einen Botendienst gibt.

➨ E-Rezept digital einer Apotheke zuweisen: Sie können bei einer Apotheke digital anfragen, ob ein Medikament vorrätig ist und das Arzneimittel bestellen.

➨ Familien-und Vertreterfunktion: Familienmitglieder können in der App hinzugefügt werden, zum Beispiel Kinder oder andere Angehörige. Diese brauchen auch eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte und die PIN.

➨ Informationen zum Medikament sind in der App abrufbar.

Einlösen mit dem eHealth-Cardlink-Verfahren mit Apotheken-Apps

Mit dem eHealth-Cardlink -Verfahren lösen Sie E-Rezepte digital mit dem Smartphone und Ihrer Gesundheitskarte ein, ohne dass die Eingabe einer PIN erforderlich ist.

Das brauchen Sie: 

  • NFC-fähiges Smartphone
  • NFC-Fähige Gesundheitskarte
  • und die App einer Apotheke, die das Cardlink-Verfahren anbietet.

Zunächst laden Sie die App einer Apotheke, die das Cardlink-Verfahren anbietet, auf Ihr Smartphone herunter. Mit dem Cardlink-Verfahren benutzen Sie Ihr NFC-fähiges Smartphone wie ein Kartenlesegerät. Bei manchen Apps müssen Sie ein Nutzerkonto anlegen.

Für das Cardlink-Verfahren müssen Sie eine deutsche Telefonnummer angeben. Sie bekommen einen SMS-Code zugesendet, den Sie in der App zum Verifizieren eingeben müssen. Eingegeben werden muss in der Regel auch die sechsstellige CAN-Nummer auf der Gesundheitskarte.

Sie halten Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) an die NFC-Schnittstelle Ihres Smartphones. Per kontaktloser Kommunikation (NFC) werden App und eGK verbunden. Sie sehen dann in der App Ihre offenen E-Rezepte und können diese dann an die teilnehmende Apotheke Ihrer Wahl weiterleiten.
 

E-Rezept einlösen mit dem Papierausdruck

Wenn Sie die E-Rezept-App nicht nutzen können oder wollen, können Sie das E-Rezept auch mit einem Papierausdruck mit Rezept-Code einlösen. Den Code bekommen Sie in der Arztpraxis. In der Apotheke wird dann einfach der Rezept-Code abgescannt.

Was sind die Vorteile des E-Rezepts?

  • Das E-Rezept beendet die Zettelwirtschaft in Praxen und Apotheken, spart Zeit und Wege. Über die E-Rezept-App können Sie das Rezept mit E-Rezept-App online einlösen, ohne persönlich in die Apotheke gehen zu müssen. Die App zeigt Ihnen an, ob das gewünschte Medikament gerade vorrätig ist. Sofern die Apotheke einen Lieferdienst anbietet, müssen Sie es nicht einmal selbst abholen.
  • Bestellen Sie ein verschreibungspflichtiges Medikament bei einer Versandapotheke, mussten Sie bisher das Originalrezept einreichen oder es ihr vorab mit der Post zuschicken. Das entfällt mit der E-Rezept-App. Sie können das Rezept nun digital weiterleiten.
  • Waren Sie in einem Quartal bereits in der Arztpraxis und wurde dort Ihre Gesundheitskarte bereits eingelesen, kann das Folgerezept direkt von der Praxis in der E-Rezept-App übermittelt werden. E-Rezepte können zudem auch im Rahmen von Videosprechstunden ausgestellt werden.
  • Auch Rezepte Dritter, etwa pflegebedürftiger Verwandter oder auch Heimbewohner:innen, können Sie über die Familienfunktion in der E-Rezept-App einlösen.
  • Das E-Rezept ist fälschungssicherer als ein Papierrezept und kann im Gegensatz zum Papierrezept nicht verloren gehen oder versehentlich beschädigt werden.

Wie oft kann ich ein E-Rezept einlösen?

Da der Status eines E-Rezepts im digitalen Gesundheitsnetz zentral gespeichert wird, können Sie es auch nur 1 Mal einlösen.

Sobald eine Apotheke ein E-Rezept eingelöst hat, wird der Status geändert, so dass Sie es kein 2. Mal einlösen können.

Kann das E-Rezept auch als Wiederholungsrezept ausgestellt werden?

Ja, technisch geht das, war bislang für die Arztpraxen aber wirtschaftlich uninteressant. In Arztpraxen können chronisch Kranke bei Bedarf für ihre Dauermedikamente eine Mehrfachverordnung für bis zu 4 E-Rezepte gleichzeitig erhalten. Die Mehrfachverordnung ist 1 Jahr gültig. Bei einer Mehrfachverordnung wird für jede verordnete Abgabe automatisch ein eigenes E-Rezept erstellt und an den E-Rezept-Server übermittelt.

Ihr Arzt oder Ihre Ärztin legt bei der elektronischen Verordnung neben der Anzahl der Abgaben auch die jeweilige Einlösefrist für die einzelnen E-Rezepte der Mehrfachverordnung fest. Bis zum Erreichen der jeweiligen Einlösefrist sind die E-Rezepte gesperrt: Sie können dann die E-Rezepte nach und nach in der Apotheke einlösen. Die E-Rezepte aus der Mehrfachverordnung können Sie auch in verschiedenen Apotheken einlösen und sind nicht an die Apotheke gebunden, in der Sie das 1. Rezept eingelöst haben.
 
Wird die Dosierung eines Medikamentes geändert, wird die vorherige Mehrfachverordnung gelöscht und ein neues Rezept ausgestellt.

 

Wie sicher sind meine Daten beim E-Rezept?

Die Arztpraxis versieht das E-Rezept mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Anhand dieser Signatur kann die Apotheke technisch zuverlässig feststellen, wer das E-Rezept ausgestellt hat und ob der Inhalt des E-Rezepts gegebenenfalls unbefugt verändert wurde.

Zugriff auf das E-Rezept haben nur Sie selbst oder eine Person, die Sie bevollmächtigt haben und die einlösende Apotheke. Der Arzt oder die Ärztin, die das Rezept in den E-Rezept-Server eingestellt hat, kann das Rezept nicht mehr lesen. Es erfolgt auch kein Hinweis an die Arztpraxis, ob das Rezept von Ihnen eingelöst wurde. In bestimmten Fällen kann der Arzt oder die Ärztin das E-Rezept löschen, z. B. wenn es fehlerhaft war, und wieder neu ausstellen.

Die Daten des E-Rezepts werden verschlüsselt auf Servern der sogenannten Telematik-Infrastruktur gespeichert, die in einem gesicherten Rechenzentrum stehen. Sie werden automatisch 100 Tage, nachdem Sie das Rezept eingelöst haben, gelöscht. Sie können Ihre Daten aber auch vor Ablauf dieses Zeitraums eigenständig löschen.

Informationen rund ums Thema Datenschutz beim E-Rezept finden Sie auch in den FAQ des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

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