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Versorgung mit Bankdienstleistungen in einem Flächenland
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Vor welchem Problem stehen die Verbraucher:innen?

Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass sich Kreditinstitute aus der Fläche zurückziehen oder dies konkret planen.  So hat sich das Netz der Filialen in der Fläche erkennbar ausgedünnt. Offenbar verschärft sich diese Entwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Insbesondere ältere Verbraucher:innen, die abseits der größeren Städte und Ämter liegen, müssen in Mecklenburg-Vorpommern lange Wege zurücklegen, wenn sie Bankgeschäfte tätigen wollen. Für diese Gruppe sind die Online-Angebote teils gerade keine Alternative. Das gilt auch für andere, wenige digital affine Menschen. Denn immerhin ist der nötige Breitbandausbau noch nicht in dem Zustand, dass überall schnelles Internet anliegt. Auch haben die Kreditinstitute ihre Geschäftsbedingungen und Kosten angepasst und damit Kunden verunsichert.

Dieser Entwicklung muss entgegengetreten werden. Hierbei haben die Sparkassen aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Auftrages eine besondere Verantwortung. Die Kommunen und das Land sind in Ihrer Aufsichtsfunktion hierbei sehr gefragt und dürfen dem unzulässigen Bestreben nach Gewinnmaximierung nicht tatenlos zusehen.

Das fordert die Verbraucherzentrale:

  • das Filialnetz der Kreditinstitute muss auch in den ländlichen Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns im Grundsatz erhalten bleiben und gut erreichbar sein.
  • Für ein Mehr an Onlinebanking sind einheitliche Standards einzuführen.
  • Es darf keine Doppelbelastung durch Entgelte und Negativzinsen für Privatkunden geben.
  • Negativzinsen für Privatkunden sollen bis 100.000 €, also dem Einlagensicherungsbetrag,   obsolet bleiben.
  • Die Konditionen für Girokonten müssen für die Kunden:innen übersichtlich, kalkulierbar und vergleichbar sein.

 

 

Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.

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Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.