Die Extrarente als private Altersvorsorge für alle einführen

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Die private Altersvorsorge in Deutschland funktioniert für die breite Bevölkerung eher schlecht als recht, die bestehenden Produkte überzeugen nicht, sind teuer und unrentabel.
Die Extrarente als private Altersvorsorge für alle einführen
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Vor welchem Problem stehen die Verbraucher:innen?

Die Hoffnung auf ein sorgloses Leben im Ruhestand kann nach Renteneintritt schnell zur Illusion werden. Die zu erwartende Rente reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand zu halten, erst recht nicht, wenn Partner versterben. Das wissen Verbraucher:innen schon seit vielen Jahren und haben sich deshalb auf eine private Zusatzvorsorge eingelassen.

Dabei wurde ein Problem sichtbar: Die Riester-Rente funktioniert nicht gut. Meist werden zu teure, kaum rentable und unflexible Rentenversicherungen angeboten. Profitabel sind diese Produkte – wenn überhaupt – nur für die Versicherungsunternehmen. Hinzu kommt, dass bei den Kreditinstituten und Finanzvermittlern kaum unabhängig beraten wird, sondern provisionsorientierte Abschlüsse angestrebt werden.

Mit dem Konzept der Verbraucherzentralen zu einer so genannten Extrarente legen der vzbv und die Verbraucherzentralen ein Konzept für ein Standardprodukt zur privaten Altersvorsorge vor. Bei diesem Modell werden die Verbraucher:innen automatisch über ihre Arbeitgeber einbezogen. Selbständige können in die Extrarente proaktiv einzahlen und so Ansprüche erwerben. Die Extrarente soll über die öffentliche Hand durch Ausschreibungen statt über gewinnorientierte Unternehmen organisiert werden. Verbunden damit wäre eine Senkung der Verwaltungskosten und die Kosten für Werbung und Vertrieb könnten entfallen vollständig. Mit den eingezahlten Beträgen werden vor allem Aktien erworben, so dass langfristig höhere Renditen erzielt werden können (mehr zum Thema: www.vzbv.de/extrarente).

Das fordert die Verbraucherzentrale:

  • Es soll kurzfristig eine „Extrarente“ als öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt zur privaten Altersvorsorge eingeführt werden;
  • Private Altersvorsorgeprodukte müssen sich an den Bedürfnissen der Menschen orientieren. Sie dürfen nicht provisionsorientiert angeboten und verkauft werden.

 

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.