Muss ich online bestellte Ware in der Originalverpackung zurückschicken?

Stand:
So läuft es oft: Die Verpackung vom online bestellten Smartphone, Spielzeug oder Shirt wird aufgerissen - und direkt entsorgt. Problematisch ist das rechtlich nicht - denn auch ohne Originalverpackung, so das Gesetz, darf der Händler die Rücknahme nicht verweigern.
Zwei Hände an einem Paket

Das Wichtigste in Kürze:

  • Auch ohne Originalverpackung darf der Händler die Rücknahme nicht verweigern.
  • Anders lautende Bedingungen z. B. in den AGB des Herstellers sind unwirksam.
  • Bei manchen Warengruppen kann das Widerrufsrecht erlöschen.
Off

So läuft es oft: Die Verpackung vom online bestellten Smartphone, Spielzeug oder Shirt wird aufgerissen - und direkt entsorgt. Problematisch ist das rechtlich nicht - denn auch ohne Originalverpackung, so das Gesetz, darf der Händler die Rücknahme nicht verweigern.

Mit dem Recht zum Widerruf soll Verbrauchern grundsätzlich die Möglichkeit geboten werden, das Gekaufte zu prüfen und sich bei Nichtgefallen vom Vertrag zu lösen. Ein solches Widerrufsrecht hängt von einem fristgerechten Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ab und darf darüber hinaus an keine weiteren als die gesetzlichen Bedingungen geknüpft oder eingeschränkt werden. Anders lautende Bedingungen eines Herstellers wie eben das Beharren auf die Originalverpackung, die mitunter z. B. in dessen AGB zu finden sein können, schränken die gesetzlichen Rechte der Kunden beim Widerruf eines Onlinekaufs ein und sind damit unwirksam. In der Praxis sind solche Einschränkungen, wenngleich verschiedentlich bereits erfolgreich abgemahnt, leider häufiger zu beobachten.
 
Aber Achtung: Durch Entfernen der Originalverpackung kann das Widerrufsrecht bei manchen Warengruppen aber auch erlöschen - zum Beispiel bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, bei versiegelten CDs, DVDs oder Ähnlichem. Die Verpackung muss aber auch als Siegel erkennbar sein, eine Klarsichtfolie genügt nicht!

Trotz somit eindeutiger gesetzlicher Vorgabe ist es aber auch wegwerffreudigen Verbrauchern anzuraten, Verpackungen eine Weile aufzubewahren. Denn viele Händler bieten freiwillig mehr als das 14-tägige Widerrufsrecht. Sie gewähren ein Rückgaberecht, das oft weit über den gesetzlichen Standard hinausreicht. Dann kann es eine legitime Bedingung sein, die Ware original verpackt zurück zu fordern.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.