Job-Scamming: Identitätsdiebstahl bei der Jobsuche

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Job-Bewerbungen per Video sind nicht immer seriös. Mit falschen Stellenanzeigen versuchen Kriminelle, an Ihre Daten zu kommen.
Frau bewirbt sich online am PC

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kriminelle nutzen gefälschte Stellenanzeigen, um an Ihre persönlichen Daten zu kommen.
  • Sie sollten keine persönlichen Daten wie Kontonummer und Ausweis-Kopien über einen Chat oder per E-Mail senden.
  • Werden Sie im Rahmen eines Bewerbungsprozesses dazu aufgefordert, ein Video-Ident-Verfahren bei einer Bank durchführen, sollten Sie vorsichtig sein.
  • Kontaktieren Sie bei Unregelmäßigkeiten schnellstmöglich Ihre Bank und lassen Sie das Konto sperren. Eine individuelle Beratung bietet Ihnen auch die Verbraucherzentrale.
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Auf der Suche nach dem Traumjob werden Bewerber:innen von ihrem vermeintlichen neuen Arbeitgeber dazu aufgefordert, sich per Video-Ident-Verfahren zu identifizieren. Schon 2020 wurden den Verbraucherzentralen aus ganz Deutschland Fälle gemeldet, in denen Betroffene mit dem Verfahren ein Konto eröffneten, das für kriminelle Zwecke, zum Beispiel zum Betreiben von Fake-Shops, missbraucht wurde.

Betrugsmasche mit gefälschten Stellenanzeigen

Wie schnell das gehen kann, zeigt der Fall einer Berlinerin aus dem Jahr 2020: Sie stieß in einem Job-Vermittlungsportal auf eine vermeintliche Anzeige der Deutschen Bahn für eine Stelle als "Grafiker & Webdesigner in Heimarbeit" und bewarb sich. Innerhalb weniger Stunden erhielt sie eine positive Rückmeldung. Der angebliche Arbeitgeber forderte die Bewerberin darin dazu auf, vor dem Start der Tätigkeit noch ihre Identität bei einer Partnerbank zu verifizieren. Da die Stelle sehr gefragt sei, müsse dies jedoch umgehend geschehen.

Für die Identitätsüberprüfung schickte die Verbraucherin, wie verlangt, zuerst Bilder ihres Personalausweises und ein Foto von sich mit dem Ausweis. In einem zweiten Schritt durchlief sie ein Video-Ident-Verfahren der angegebenen Partnerbank.

Das gesetzlich anerkannte Verfahren wird zum Beispiel von seriösen Banken dazu genutzt, Konten über das Internet zu eröffnen. In einem Video-Chat hält man dabei zur Identifikation die eigenen Ausweisdokumente in die Kamera und beantwortet Fragen. Das Verfahren ersetzt die Legitimation durch das Post-Ident-Verfahren oder in einer Bankfiliale. Im Fall der Bewerberin hatte der angebliche Arbeitgeber die Eröffnung des Kontos auf ihren Namen offenbar vorab mit falschen Kontaktdaten eingeleitet.

Da er der Berlinerin versicherte, dass das Konto lediglich zur Feststellung ihrer Identität dienen und im Anschluss sofort wieder gelöscht werden würde, schloss sie die Kontoeröffnung durch das Video-Ident-Verfahren ab. Dass das Konto bestehen blieb, erfuhr sie erst durch Briefe der Bank. Zu diesem Zeitpunkt hatten Unbekannte es bereits für Geldgeschäfte genutzt.

Kommunikation über WhatsApp

Auch anderen Verbraucherzentralen liegen Beschwerden zu Datendiebstahl bei der Jobsuche vor. In Schleswig-Holstein etwa hatte sich ein junger Mann auf eine Stellenanzeige für einen Nebenjob beworben. Per E-Mail antwortete der Geschäftsführer des Unternehmens, dass er sich bitte über WhatsApp an die Handynummer des Personalleiters wenden solle. Als Erklärung nannte er, dass sie ein "junges" Unternehmen seien und daher gern unkonventionelle und modernere Wege beim Recruiting gingen.

Über WhatsApp bat ihn dann der angebliche Personalleiter um Fotos von der Vorder- und Rückseite des Personalausweises sowie um ein Selfie zur Legitimierung, damit er den Vertrag aufsetzen und ein Verrechnungskonto für das Honorar eröffnen könne. Der Bewerber wurde misstrauisch und versuchte, im Internet Informationen über das Unternehmen zu finden – ohne Erfolg.

Missbrauch von persönlichen Daten

Mit Identitätsnachweisen und Bankkonten ist es Kriminellen möglich, viel Schaden anzurichten. Die Konten können beispielsweise für das Betreiben von Fake-Shops benutzt werden. Dort werden beispielsweise Waren angeboten, welche die Anbietenden gar nicht besitzen. Geschädigte bezahlen in der Regel per Vorkasse, erhalten jedoch keine Ware. Das Konto, das auf den Namen der nichtsahnenden Bewerber:innen eröffnet wird, kann hier zum Empfangen der Zahlungen genutzt werden. Die Kriminellen bleiben dabei vollkommen anonym, denn das Impressum ist entweder nicht vorhanden oder gefälscht.

Entdecken die Geschädigten des Fake-Shops, dass sie betrogen wurden, sind die vermeintlichen Kontoinhaber:innen als einzige "greifbar". Zivilrechtliche Klagen auf Rückzahlung des Geldes können die Folge sein – Ausgang ungewiss.

Warnsignale für Identitätsdiebstahl bei der Jobsuche

  • Hinweise für gefälschte Stellenanzeigen können relativ schnelle, positive Rückmeldungen sein, die eine Verifizierung Ihrer Identität noch vor Zusendung des Arbeitsvertrages bedingen.
  • Auch Rechtschreibfehler und Unstimmigkeiten in der Ansprache können ein Hinweis sein.
  • Werden über einen Chat oder WhatsApp-Nachrichten persönliche Informationen wie Name, Adresse, Telefonnummer, IBAN des eigenen Bankkontos oder eine Kopie des Personalausweises abgefragt? Schicken Sie solche Infos auf keinen Fall über einen Chat, Messenger oder E-Mail!
  • Besteht während Ihres Bewerbungsprozesses kein persönlicher Kontakt zum potenziellen Arbeitgeber (z.B. per Telefon oder echtem Treffen)? Dann sollten Sie grundsätzlich misstrauisch sein und keine persönlichen Daten senden – erst recht kein Video- oder Post-Ident-Verfahren nutzen!
  • Werden Sie aufgefordert, ein Video-Ident-Verfahren bei einer Bank durchführen, um einen Job zu bekommen, sollten Sie vorsichtig sein!
  • Tipp: Sagen Sie im Videogespräch, dass Sie sich wegen einer Stellenanzeige identifizieren sollen. So kann möglicherweise der Anbieter des Identifizierungsverfahrens handeln und weiteren Schaden verhindern.

Kein Seriöses Unternehmen verlangt im Bewerbungsprozess, ein Bankkonto zu eröffnen, um Ihre Identität zu prüfen!

Haben Sie bei einer Bewerbung bereits ein Ident-Verfahren durchgeführt?

  • Kontaktieren Sie bei Unregelmäßigkeiten schnellstmöglich Ihre Bank.
  • Lassen Sie das neu angelegte Konto sperren.
  • Melden Sie den Fall der Polizei.
  • Individuelle Hilfe und Beratung bekommen Sie zudem in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale.

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