Das Wichtigste in Kürze:
- Supermarkt-Apps der Einzelhandels-Ketten bieten Bezahl-Funktionen und locken mit Rabatten und anderen Vorteilen.
- In der Regel erlauben Sie mit der Nutzung auch, dass der Händler Ihnen Werbung sendet. Mit den Apps erstellen die Unternehmen Nutzungsprofile ihrer Kund:innen und analysieren das Konsumverhalten.
- Wenn Sie das nicht möchten, sollten Sie die Datenschutzbestimmungen und -einstellungen Ihrer Supermarkt-App sehr genau im Auge behalten und bestimmten Einwilligungen gegebenenfalls widersprechen.
Was bieten Supermarkt-Apps?
Vier große Handelsketten dominieren den Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland: Edeka mit Netto, Rewe mit Penny, Aldi Süd und Nord, sowie Lidl mit Kaufland. Alle Märkte bieten eigene Supermarkt-Apps für das Smartphone ihrer Kundschaft an. Sie enthalten Prospekte, die aktuellsten Angebote und Rabatte. Zudem können Sie prüfen, ob ein Angebotsartikel in Ihrer Wunschfiliale verfügbar ist. Oder Sie erstellen in der App Ihre Einkaufsliste. Anbieter locken mit Rabatten, exklusiven Coupons, dem Sammeln von Punkten oder mit Gewinnspielen.
Jeder Supermarkt hat sein eigenes Bonus- oder Vorteilsprogramm. Einige bieten direkte Preisnachlässe, wenn Sie mit der App bezahlen. So steht bei vielen Produkten im Regal ein vergünstigter Extra-Preis "Nur über App", den Sie nur bekommen, wenn Sie die Bezahl-App nutzen. Viele Apps bieten statt dem Papier-Bon einen digitalen eBon an.
Der Bonus-Riese Payback bietet mit Payback Pay eine mobile Version der Plastik-Rabattkarte an, mit der Nutzer:innen bezahlen und an dem Bonusprogramm teilnehmen können. Rewe nutzt mit "Rewe Bonus" ein eigenes Bonusprogramm. Statt Punkte zu sammeln, werden Guthaben direkt in Euro angespart. Dagegen hat Edeka in seinen Märkten sowie beim Discounter Netto das Punktesammeln mit Payback eingeführt. Die Supermarkt-Apps haben vor allem zum Ziel: Sie an das beteiligte Unternehmen zu binden. Durch gezielt ausgespielte Werbung erhoffen sie sich, dass Sie häufiger bei ihnen einkaufen.
Alle Händler betonen, dass sich ihre Vorteils- und Bonusprogramme lohnen. Doch wie groß die durchschnittliche Ersparnis bei Nutzer:innen tatsächlich ist, bleibt ungewiss. Die Ersparnis soll sich eher im recht kleinen Prozentbereich bewegen.
Mit Supermarkt-App an der Kasse bezahlen - wie geht das?
Zum mobilen Bezahlen können Sie unter anderem den QR-Code verwenden. Das funktioniert wie mit dem Scannen eines Strichcodes auf der Ware, der ein Signal an die Supermarktkasse sendet. Nur, dass der Abrechnungsvorgang direkt über die Supermarkt- oder Payback-App auf Ihrem Smartphone abgewickelt wird.
Supermarkt-Apps können nicht nur QR-Codes zum Bezahlen nutzen. Manche verwenden einen klassischen Strichcode oder einen einfachen Zahlencode. Diese Codes sollen Sie beim Bezahlen identifizieren. Sie ersetzen das Einlesen einer Karte.
Tipp: Kontrollieren Sie direkt nach dem Einkauf den Kassenbon. Wurden alle Artikel korrekt abgerechnet und etwaige Rabattaktionen oder Punktegutschriften berücksichtigt?
Wie funktionieren Supermarkt-Apps?
Um mit der App bezahlen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren und ein Zahlungsmittel angeben, zum Beispiel das eigene Girokonto. Dazu hinterlegen Sie Ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum sowie Ihre Kontodaten in der App und erlauben, via Lastschrift die Beträge für Ihre Einkäufe abzubuchen. Auch Kreditkartennummern können Sie meist hinterlegen.
Die Zahlungsfunktion kann in der Regel mit Hilfe des Schiebereglers ein oder ausgeschaltet werden. Beim Bezahlen an der Kasse aktivieren Sie die App und bestätigen die Zahlung gegebenenfalls mit der PIN, dem Fingerabdruck oder per Face-ID.
Achtung: Die Datenschutzeinstellungen in der App erlauben in der Regel auch, dass Sie unaufgefordert weitere Informationen, Sonderangebote oder Rabatte erhalten.
Wollen Sie das nicht, prüfen Sie in den App-Einstellungen, ob Sie Häkchen entfernen können, ohne dass gewünschte Funktionen der Supermarkt-App darunter leiden. Das können zum Beispiel die Standortdaten sein. Hier könnten Sie etwa die Berechtigung entziehen.
Welche Risiken haben Supermarkt-Apps?
Mit Kunden-Apps gewähren Sie als Nutzer:in mitunter tiefe Einblicke in Ihr Leben. Die Apps bitten Sie in der Regel um eine Einwilligung, um Ihr Einkaufsverhalten auszuwerten. In umfangreichen Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweisen informieren sie Sie darüber, wie etwa Ihre Daten verarbeitet werden. Das sind nicht nur Daten zu Geburtsdatum, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, sondern zum Beispiel auch, wann und wo Sie eingekauft haben.
Sie können zusätzlich zustimmen, dass die Daten für personalisierte Werbung und werbliche Marktanalysen verwendet wird. Wer Payback-Punkte sammeln möchte, soll auch seinen Standort freigeben. Für werbliche Marktanalysen oder personalisierte Werbung können Ihre Daten auch an Analyse-Unternehmen ins Ausland gehen, um Ihnen individuelle Angebote zu schnüren.
Mit diesen Daten wollen die Handels-Unternehmen Rückschlüsse auf Ihre persönliche Situation ziehen. Beispielsweise: Sie trinken keinen Rotwein mehr, sondern kaufen neuerdings alkoholfreien Sekt? Dann sind Sie vielleicht schwanger. Und prompt bekommen Sie ein Rabatt-Angebot für Schwangerschafts-Vitaminsäfte.
Wenn Sie dies nicht möchten, sollten Sie die Datenschutzeinwilligungen und -einstellungen sorgfältig prüfen und diese gerade auch bei Updates der Supermarkt-App im Blick behalten. Sie können zum Beispiel bestimmte Einwilligungen zu personalisierter Werbung oder zu Marketingmaßnahmen separat widersprechen.
Wenn Sie gern weiterhin in verschiedenen Geschäften einkaufen und dafür auch die jeweiligen Bezahl-Apps nutzen wollen, brauchen Sie gleich mehrere verschiedene Kundenkarten-Apps. All diese Apps sollten Sie einzeln hinsichtlich der Datenschutzeinstellungen im Blick behalten.
Wenn Sie sich an die Supermarkt-App nur eines Anbieters binden, kann das dazu führen, dass Sie weniger Preise mit anderen Märkten und Produkten vergleichen können. Der vermehrte Werbekonsum kann außerdem zu mehr Spontan- und Mehrkäufen verleiten.
Was mache ich, wenn ich kein Smartphone habe und auch keines nutzen möchte?
Anbieter dürfen ihre Rabatte grundsätzlich frei gestalten und daher auch für Kundenkarten- oder App-Inhaber unterschiedliche Preise festlegen. Sie müssen dabei die allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechts einhalten. Sie müssen etwa über den Rabatt und die entsprechenden Bedingungen informieren.
Es ist erlaubt, Rabatte an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Dies wird zum Beispiel bei Rabattkarten oder Bonusprogrammen auch praktiziert. Ähnlich wie beim Installieren einer App müssen Sie sich hier zunächst anmelden und zustimmen, bestimmte Daten an das Unternehmen zu übermitteln.
Eine Diskriminierung durch Rabatte für App-Nutzer sehen die Verbraucherzentralen daher nicht. Sie beobachten das jedoch weiter.