Wie sinnvoll ist eine Hausratversicherung?

Pressemitteilung vom
Stellen Sie sich vor, Sie können Ihr Hab und Gut infolge Beschädigung oder eines Diebstahls nicht mehr wie gewohnt nutzen. Wären Sie in der Lage, dieses durch eigenes Vermögen zu ersetzen?

Stellen Sie sich vor, Sie können Ihr Hab und Gut infolge Beschädigung oder eines Diebstahls nicht mehr wie gewohnt nutzen. Wären Sie in der Lage, dieses durch eigenes Vermögen zu ersetzen?

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Wenn nicht, können Sie durch den Abschluss einer Hausratversicherung das finanzielle Risiko absichern. Ersetzt werden die versicherten Sachen, wenn diese beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Vandalismus beschädigt oder durch Einbruchdiebstahl oder Raub abhanden gekommen sind. Darüber hinaus können Sie auch den Hausratschutz um den Baustein Elementarschadenschutz erweitern. Dieser umfasst zum Beispiel Überschwemmung durch Hochwasser oder Starkregen, Erdrutsch oder Schäden durch Schneedruck. Für dieses Sonderrisiko nimmt der Versicherer jedoch eine detaillierte Risikoprüfung vor und verlangt in den meisten Fällen eine Selbstbeteiligung.

Was gehört eigentlich alles zum Hausrat?
Kurz gesagt: Alle beweglichen Sachen, die bei einem Umzug mitgenommen werden können. Zunächst ist der Wert des Hausrats zu ermitteln, um eine diesem Wert entsprechende Versicherungssumme zu vereinbaren. Hierbei ist wichtig, dass der Wert des Hausrats und die Versicherungssumme übereinstimmen. Sonst kann eine Unterversicherung vorliegen, die zur Folge hat, dass alle Schäden nur anteilig ersetzt werden.

Wie ermitteln Sie aber die richtige Versicherungssumme?
Entweder erstellen Sie eine Inventarliste über alle vorhandenen Sachen und ermitteln so den Wert oder Sie nutzen den Basiswert für den Unterversicherungsverzicht, der bei den meisten Versicherern 650 Euro pro m² Wohnfläche beträgt, das heißt bei einer 60 m² großen Wohnung benötigen Sie hier eine Versicherungssumme von 39.000 Euro.

Was ist nach einem Schadenfall zu beachten?
Melden Sie einen Schaden so schnell wie möglich der Versicherung. Lassen Sie einen Mitarbeiter oder Sachverständigen der Versicherung den Schaden besichtigen und klären Sie, ob Sie die Wohnung sichern müssen oder den Schadenort unberührt lassen sollen.

Sie haben immer eine Schadenminderungspflicht. Bei einem Wasserrohr-bruch ist unverzüglich das Wasser abzustellen. Oder sind Giro- und Kreditkarten abhanden gekommen, veranlassen Sie umgehend die Sperrung.

Melden Sie sofort der Polizei, die Schäden die durch einen Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus entstanden sind. Eine sogenannte "Stehlgutliste" ist innerhalb weniger Tage zu erstellen und der Polizei und der Versicherung zu übergeben. Sichern Sie Beweise der beschädigten Sachen (Fotos) bevor diese repariert oder ersetzt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Verbraucherzentrale. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, um Ihre Hausratversicherung prüfen zu lassen oder wenn Sie den Abschluss einer solchen planen. Wir beraten Sie anbieterunabhängig.


Für weitere Informationen:

Karl-Michael Peters, Berater

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