Vorsicht bei Vertreterbesuch

Pressemitteilung vom
Jede Woche sind sie in den Zeitungen zu finden – klassische Partnerschaftsanzeigen: Sie sucht ihn, sie sucht sie uws. Viele Menschen suchen ihr Glück auf diesem Weg.
Julie
Off

Haustürgeschäfte und Partnervermittlung 2.0

Jede Woche sind sie in den Zeitungen zu finden – klassische Partnerschaftsanzeigen: Sie sucht ihn, sie sucht sie uws. Viele Menschen suchen ihr Glück auf diesem Weg.

In den vergangenen Tagen kamen mehrere Partnersuchende in die Schweriner Beratungsstelle mit einer Karte, auf der eine „Terminbenachrichtigung zur außergerichtlichen Beilegung des Rechtsstreits mit der JFC –Julie GmbH Freizeit ./. Sie“ gedruckt ist. Darin kündigt sich ein Vertreter zum Besuch mit Datum und Uhrzeit an.

Die Verbraucher schildern, dass sie in den Jahren 2011 bis 2013 einen Vertrag bei dem Unternehmen geschlossen hatten und dieser beendet wurde. In allen Fällen versuchte der Anbieter, Zahlungen durch einen gerichtlichen Mahnbescheid dennoch einzufordern. Die Betroffenen legten Widerspruch ein und hörten viele Jahre nichts mehr. Die Durchsetzbarkeit der Forderung ist heute in aller Regel verjährt. Trotzdem versucht die JFC – Julie GmbH Freizeit auf diesem Weg dennoch die Verbraucher zur Zahlung zu bewegen. Durch die Unterschrift unter einen neuen Vertrag: „Außergerichtliche Einigung zum Mahnbescheid“. In diesem Vertrag verpflichten sich diese, eine Summe zu zahlen. Weiterhin wird die Zustimmung eingeholt, dass das Gerichtsverfahren fortgesetzt werden kann.

Auch hier haben Verbraucher zwar ein 14tägiges Widerrufsrecht. Der Verzicht auf die Rechtsmittel beim Gericht lässt sich dadurch aber nicht so einfach aus der Welt schaffen.

Unser Rat: Unterschreiben Sie nichts bei einem Hausbesuch. Lassen Sie sich die Unterlagen gegebenenfalls zur Prüfung aushändigen und nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht.

Für weitere Informationen:
Sylke Sielaff, Beraterin

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