Verbraucherschutz für junge Leute

Pressemitteilung vom
Erste eigene Wohnung – was beachten
• Der Start in die Selbstständigkeit kann für junge Menschen heraus-fordernd sein.
• Was gibt es zu beachten, wenn man in die erste eigene Wohnung zieht
• Die Aktionswoche „Schulabschluss und dann?“ beleuchtet die Themen „Erste eigene Wohnung“ und mehr.
Fragezeichen
Off

Es gibt vieles, woran man vor und bei einem Umzug denken muss: Wo und wie schnell muss ich mich ummelden? Wen muss ich über meinen Umzug informieren? Welche Versicherungen benötige ich? Und: Was ist mit wichtigen Verträgen wie Strom-, Telefon und Internetverträge? Ziehen die mit um und wie finde ich neue günstige Verträge?

Die Verbraucherzentralen geben Tipps rund um Wohnungssuche und Umzug:

  1. Budget planen
    Nur wer sein monatliches Budget kennt und weiß, welche monatlichen Mittel zur Verfügung stehen, kann gezielt nach einer bezahlbaren Bleibe schauen.
  2. Wohnungssuche planen
    Soll es eine WG sein oder eher eine Wohnung mit mehr Ruhe und einem eigenen Bad?
  3. Nebenkosten kalkulieren
    Neben der Miete müssen auch die Nebenkosten wie etwa Gas, Strom, Hausreinigung bezahlt werden. Miete und Nebenkosten sind immer pünktlich zu Monatsbeginn fällig.
  4. Vorsorgen für die Nebenkostenabrechnung
    Die Nebenkostenabrechnung erfolgt einmal im Jahr. Manchmal reicht die Vorauszahlung nicht und die Differenz muss nachgezahlt werden.
  5. Verträge abschließen
    Vor dem Abschluss eines Internetvertrages sollten Preise verglichen werden, beispielsweise in Vermittlungsportalen, um einen preiswerten Anbieter und Tarif zu finden.  
  6. Versicherungen auswählen
    Unfälle passieren und schnell fällt mal etwas auf den Duschrand oder das Waschbecken deiner Mietwohnung und verursacht einen Schaden. Oder wenn die Wanne überläuft  und das Wasser  in die darunterliegende Wohnung tropft, dann kann das teuer werden. Hier hilft eine Haftpflichtversicherung.
  7. Rundfunkbeitrag
    Für jede Wohnung muss der Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Wer Bafög erhält, kann sich befreien lassen. In einer WG teilen sich alle den Betrag.
  8. Der Gang zum Amt
    Eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Hier ist eine Bescheinigung der Vermieterin bzw. des Vermieters oder der Mietvertrag vorzulegen. Wird die Frist versäumt, kann ein Bußgeld fällig werden.
  9. Abonnement mitdenken
    Auch die Kosten für Zeitungsabos und Streamingdienste sollten im Haushaltsbudget berücksichtigt werden.
  10. Umzugstag planen
    Geliehene Umzugskartons sparen Geld, Freunde, die helfen machen eine Umzugsfirma überflüssig. Nicht vergessen: Falls erforderlich rechtzeitig eine Sondererlaubnis für das Parken beantragen.

 

Mehr Informationen zum Thema erste eigene Wohnung und die interaktive Umzugs-Checkliste der Verbraucherzentralen sind zu finden unter www.verbraucherzentrale.de/umzugs-checkliste.

Aktionswoche „Schulabschluss und dann?“

Vom 26. bis 30. Juni findet die bundesweite Aktionswoche „Schulabschluss und dann?“ statt. In dieser Woche informiert die Verbraucherzentrale zu den Themen „Erste eigene Wohnung“, „Auslandsjahr“, „Studienfinanzierung“ und „Versicherungen“. In kostenlosen Online-Vorträgen bekommen Schüler:innen und Absolvent:innen wichtige Tipps zum Start in ihre Selbstständigkeit.

Alle Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung sind zu finden unter www.verbraucherzentrale.de/aktionswoche-schulabschluss

Für weitere Informationen
Stephan Tietz | Projektleiter wirtschaftlicher Verbraucherschutz

Logo WVS

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.