Tipps zum Wechsel des Handyanbieters

Pressemitteilung vom
Im Zeitalter des mobilen Telefonierens ändern sich stetig Preise, Tarifbestandteile sowie Zusatzoptionen von Handyverträgen. Bei Abschluss von Laufzeitverträgen sind Tarife nach zwei Jahren meist schon wieder veraltet.
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Im Zeitalter des mobilen Telefonierens ändern sich stetig Preise, Tarifbestandteile sowie Zusatzoptionen von Handyverträgen. Bei Abschluss von Laufzeitverträgen sind Tarife  nach zwei Jahren meist schon wieder veraltet. Ein Wechsel des Anbieters kann Geld sparen oder bessere Leistungen mit sich bringen und auch Mängel, wie fehlende Freischaltung für LTE-Netze und flexiblere Tarifmodelle beheben. Auch eine Änderung/Erneuerung beim gleichen Anbieter ist oft schon ausreichend. Leider muss hierbei oft erst einmal unter Beachtung bestimmter Fristen gekündigt werden. Sollte also eine Kündigung des alten Vertrages geplant werden, ist es hier hilfreich, sich die letzte Rechnung anzusehen. Dort sind sowohl die Kündigungsfrist sowie auch der letztmögliche Tag der Kündigung aufgeführt. Es muss rechtzeitig schriftlich per Einschreiben gekündigt werden und die Kündigungsbestätigung sollte gut dokumentiert und aufbewahrt werden. Bei ganz knapp bemessener Zeit sollte der Versand per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. In vielen Verträgen ist eine Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung zu finden. Wird hier der Vertrag vom Verbraucher nicht bis drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich um bis zu zwölf Monate. Bei einem Wechsel des Anbieters wird in der Regel die Telefonnummer zum neuen Anbieter mitgenommen. Die gewünschte Rufnummernübertragung sollte dem neuen Anbieter direkt bei Vertragsschluss mitgeteilt werden. Damit die Rufnummer nicht verloren geht, muss der sogenannte Portierungsauftrag für die Rufnummer bis spätestens am letzten Tag der Vertragslaufzeit beim alten Anbieter eingegangen sein. Viele Anbieter ermöglichen eine Portierung noch bis 90 Tage nach Vertragsende. Die Übertragung der Telefonnummer kann bis zu sieben Arbeitstage dauern und für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, dass die Kundendaten des alten und des neuen Anbieters exakt übereinstimmen. Die Kosten für die Portierung stellt in der Regel nur der alte Anbieter in Rechnung.

Tipps der Verbraucherzentrale:

  • Bei der Suche nach einem neuen Tarif ermitteln Sie Ihren persönlichen Bedarf. (wie viele Telefonate,  in welches Netz und mobile Internetnutzung außerhalb des WLANs)!
  • Legen Sie für sich die maximale Vertragslaufzeit und den maximalen monatlichen Zahlbetrages fest!
  • Ermitteln Sie die Netzabdeckung an Ihrem Wohn- bzw. Arbeitsort!
  • Vergleichen Sie Angebote auf verschiedenen Portalen!                                                                                                        

(Hier ist es wichtig zu prüfen, ob die Grundgebühr auch über die gesamte Laufzeit gleich bleibt. Hier lauern nämlich auch Fallen, in denen die vermeintlich günstige Grundgebühr nur einige wenige Monate lang gilt und danach deutlich teuer wird)

Für weitere Informationen:
Katrin Schiller
Teamleiterin Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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