Vertreter dubioser Firmen kontaktieren hierbei vorwiegende ältere Verbraucher:innen, die Besitzer:innen von Brockhaus- oder Bertelsmann-Lexika-Sammlungen sind. Unter dem Vorwand, die Buchsammlung für einen Verkauf in Augenschein nehmen zu wollen, vereinbaren die Vertreter Vor-Ort-Termine.
In diesen Terminen wird den Geschädigten dann suggeriert, die Lexikon-Sammlung müsse zuvor noch durch den Kauf weiterer teurer Bücher „komplettiert“ werde, weil sie erst dann vollständig und wertvoll sei. Manchmal wird den Opfern auch angeboten, sie könnten ihre Lexika gegen eine Gebühr für angebliche Verkaufs-Datenbanken „registrieren“ lassen, um sie dann mit angeblich großem Gewinn veräußern zu können.
Die angebotenen Ergänzungsbände kosten hierbei oftmals Beträge von bis zu 10.000,00 Euro pro Band (!), wobei es den gut geschulten Vertretern tatsächlich oft gelingt, den Geschädigten in einem Verkaufsgespräch gleich mehrere Bücher zu verkaufen. Diese Bände sind optisch hochwertig gestaltet, oft in Leder eingebunden und mit Schmucksteinen versehen. Letztlich wird hierdurch und durch trainierte Verkäufer suggeriert, diese Bücher seien sehr wertvoll und leicht mit gutem Gewinn wieder verkäuflich. Die Verkaufsgespräche der Vertreter ziehen sich mitunter über Stunden hin, die vorwiegend älteren Opfer dieser Betrugsmasche werden häufig auch unter Druck gesetzt und oft gar zum Abschluss von Kreditverträgen gedrängt, um die vermeintlich günstigen und optisch „wertvollen“ Bücher zu erwerben.
Der Verbraucherzentrale MV liegen hierbei aktuelle Fälle vor, in denen Verbraucher um Beträge von mehreren zehntausend Euro, in einem Fall um mehrere Hunderttausend Euro, geschädigt worden sind. Die angebotenen Bücher, auch als „Faksimile“ oder „Replik“ bezeichnet, sind tatsächlich nicht einmal einen Bruchteil des Verkaufspreises wert.
Hinzu kommt, dass im Zeitalter von Wikipedia und des Internets Lexikonsammlungen generell einen großen Wertverlust erlitten haben. Eine Wertsteigerung ist nicht mehr zu erwarten, natürlich auch (bzw. erst recht) nicht durch den Zukauf völlig überteuerter „Ergänzungsbände“ oder dem Einstellen der Bücher in „Verkaufs-Datenbanken“.
Wer bereits einen Vertrag über den Ankauf von Büchern oder die „Registrierung“ in dubiosen Verkaufsportalen abgeschlossen hat, kann diesen eventuell noch widerrufen, wobei hier wegen laufender Widerrufsfristen schnell gehandelt werden muss.
Möglicherweise kommt im Hinblick auf das Missverhältnisses des völlig überhöhten Preises der Bücher und deren tatsächlichen (geringen) Wert auch die Nichtigkeit des Vertrages im Hinblick auf Wucher in Frage.
Geschädigte können sich hierbei an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale MV wenden.
Für weitere Informationen:
Klaus Schmiedek | Leiter Fachbereich Recht