Wenn man nicht weiß, was man schenken soll, sind Gutscheine immer eine prima Sache. Selbst wenn es kreativere Geschenke geben mag, praktisch sind Geschenkgutscheine allemal. Insbesondere, wenn kein Ablaufdatum genannt wird, haben Verbraucher viel Zeit sich ein Geschenk auszusuchen. „Wer zu diesem Weihnachtsfest mit einem unbefristeten Gutschein beschenkt wird, kann ihn bis spätestens 31. Dezember 2020 einlösen“, erklärt Wiebke Cornelius von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.
Vorsicht ist angebracht bei befristeten Gutscheinen. Eine Gültigkeitsdauer von weniger als einem Jahr ist in den meisten Fällen nicht zulässig.
„Wer für seinen Gutschein nichts Passendes findet, sollte wissen, dass ein Händler nicht dazu verpflichtet ist, den Betrag in bar auszuzahlen“, betont Cornelius. Gutscheine sind grundsätzlich dazu bestimmt, gegen eine Ware oder Dienstleistung eingelöst zu werden.
Verbraucher, die noch unschlüssig bei der Wahl des Gutscheines sind, können auch selbst kreativ werden und müssen sich so noch nicht festlegen.
Für weitere Informationen: Wiebke Cornelius
Teamleiterin Beratungsstelle Rostock