Falscher Gerichtsvollzieher

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale MV warnt vor einer neuen Betrugsmasche
Gerichtsvollzieher
Off

Die Berater und Beraterinnen der Verbraucherzentrale MV erreicht derzeit eine große Anzahl von Anfragen, die “Pfändungsbeschlüsse” eines angeblichen “Obergerichtsvollziehers Markus Berger” betreffen.

Auf dem Schreiben werden Forderungen aus einem angeblichen “Pfändungsbeschluss” des Amtsgerichts Berlin geltend gemacht, in anderen Fällen auch behauptete Forderungen aus Lottospiel-Verträgen. Das Schreiben des angeblichen “Obergerichtsvollziehers” wirkt professionell. Beigefügt ist ein Überweisungsträger, die dort angegebene Bankverbindung beginnt mit dem Länderkennzeichen “GR”, es handelt sich also um ein Konto in Griechenland.

Bei den Schreiben handelt es sich um einen Betrugsversuch: Ein “Obergerichtsvollzieher Markus Berger” existiert ebenso wenig wie die angeblich geltend gemachte Forderung. Hinzu kommt: Gerichtsvollzieher ziehen Zahlungen nicht auf ausländische Bankkonten ein, ferner sind Gerichtsvollzieher aus Berlin grundsätzlich auch nicht mit Zwangsvollstreckungshandlungen in Mecklenburg-Vorpommern betraut.

Die Verbraucherzentrale MV warnt Verbraucher ausdrücklich davor, auf diese Schreiben hin irgendwelche Zahlungen vorzunehmen.

Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte stattdessen Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Dies ist auch online möglich.

Für weitere Informationen
Klaus Schmiedek
Fachgebietsleiter Recht
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.