Die Berater und Beraterinnen der Verbraucherzentrale MV erreicht derzeit eine große Anzahl von Anfragen, die “Pfändungsbeschlüsse” eines angeblichen “Obergerichtsvollziehers Markus Berger” betreffen.
Auf dem Schreiben werden Forderungen aus einem angeblichen “Pfändungsbeschluss” des Amtsgerichts Berlin geltend gemacht, in anderen Fällen auch behauptete Forderungen aus Lottospiel-Verträgen. Das Schreiben des angeblichen “Obergerichtsvollziehers” wirkt professionell. Beigefügt ist ein Überweisungsträger, die dort angegebene Bankverbindung beginnt mit dem Länderkennzeichen “GR”, es handelt sich also um ein Konto in Griechenland.
Bei den Schreiben handelt es sich um einen Betrugsversuch: Ein “Obergerichtsvollzieher Markus Berger” existiert ebenso wenig wie die angeblich geltend gemachte Forderung. Hinzu kommt: Gerichtsvollzieher ziehen Zahlungen nicht auf ausländische Bankkonten ein, ferner sind Gerichtsvollzieher aus Berlin grundsätzlich auch nicht mit Zwangsvollstreckungshandlungen in Mecklenburg-Vorpommern betraut.
Die Verbraucherzentrale MV warnt Verbraucher ausdrücklich davor, auf diese Schreiben hin irgendwelche Zahlungen vorzunehmen.
Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte stattdessen Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Dies ist auch online möglich.
Für weitere Informationen
Klaus Schmiedek
Fachgebietsleiter Recht