Persönlichkeitsentfaltung, Gewinner-Mindset oder Work-Life-Balance: In den sozialen Medien bieten zahlreiche Coaches Unterstützung an, wenn Menschen nach Veränderung suchen. Unseriöse Angebote versprechen dabei den schnellen privaten oder beruflichen Erfolg, tatsächlich werden Verbraucher:innen mit leeren Phrasen, voraufgezeichneten Inhalten oder weiteren teuren Coaching-Paketen abgespeist. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie diese Anbieter vorgehen, auf welche Warnzeichen Interessierte achten sollten und was Betroffene bei enttäuschenden Verträgen tun können.
Anbieter lotsen in teure Coaching-Programme
Auf der Suche nach Hilfe bei ihren partnerschaftlichen Problemen stieß eine Verbraucherin auf das Angebot eines kostenfreien, mehrtätigen Coaching-Seminars zum Thema „erfolgreiche (Liebes-)Beziehung“.
Nach problemloser Anmeldung fand ein digitales Erstgespräch in angenehmer Atmosphäre statt. Dabei versicherte die Kontaktperson der Frau eindringlich, dass das Angebot bestens zu ihr passe. Von einem kostenlosen Seminar war aber plötzlich keine Rede mehr, vielmehr riet man zur Buchung eines Acht-Wochen-Programms - Kostenpunkt: 4997 Euro. Im weiteren Gesprächsverlauf fühlte die betroffene Verbraucherin sich zunehmend gedrängt, auf das kostspielige Angebot einzugehen.
„Bei unseriösen Coaching-Programmen verläuft die Kontaktaufnahme oft wie in diesem Fall“, sagt Klaus Schmiedek, Jurist bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern und erklärt: „Coaches und deren Mitarbeiter locken erst mit übertriebenen Versprechungen, setzen Interessierte dann in persönlichen Gesprächen massiv unter Druck und drängen dazu, ohne Bedenkzeit einen teuren Coaching-Vertrag zu unterschreiben.“ Mittlere vierstellige Beträge für die angepriesenen Programme sind dabei keine Seltenheit.
Coaches drängen auf schnellen Vertragsabschluss und umgehen Widerrufsrecht
Schmiedek „Die Anbieter machen in Video-Calls große Versprechungen. Die Vertragsunterlagen sind jedoch nichtssagend“. Das Ergebnis enttäuscht daher oft: Betroffene erhalten meist nur aufgezeichnete Videos, statt der erhofften individuellen Beratung. Und bei den begleitenden Live-Calls oder Chat-Kanälen können auf Grund der großen Anzahl der Teilnehmenden gar nicht alle Personen individuell gehört und betreut werden.
Dazu kommt: Grundsätzlich gilt für Verträge, die telefonisch oder im Internet abgeschlossen werden, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das versuchen die unseriösen Anbieter aber gezielt auszuhebeln. „Verbreitet ist die Taktik, Interessierten umgehend – meist allgemein gehaltene - Inhalte zur Verfügung zu stellen, und damit das Erlöschen des Widerrufsrechts zu begründen. Oder die Kontaktpersonen entlocken den Betroffenen die Erklärung, dass diese als Unternehmer agieren würden, etwa weil sie durch das Coaching selbstständig tätig werden könnten“, erklärt Schmiedek und warnt: „In diesen Fällen heißt es: Finger weg! Denn Unternehmer werden nicht wie Verbraucher:innen rechtlich geschützt, etwa durch das Widerrufsrecht“.
Verbraucherzentrale rät: Angebote gut prüfen und sich im Notfall Hilfe holen
Bei der Suche nach einem passenden Coaching sollten Verbraucher:innen besonders wachsam und kritisch sein. Es gilt: Angebote im Vorfeld gut prüfen, sich mit Freunden oder Familie dazu austauschen und bei verbleibenden Zweifeln am Vertrag rechtlichen Rat zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale holen. Schmiedek macht deutlich: „Kein Coach hat als Universalgenie die eine Lösung für alle Probleme“, und ergänzt: „Coaching ist kein Ersatz für eine Gesprächs- oder psychotherapeutische Therapie“.
Weitere Informationen erhalten Verbraucher:innen hier:
- Kostenfalle Coaching-Programm: So schützen Sie sich vor unseriösen Angeboten
- Schluss mit Coaching: Wie Sie unliebsame Coaching-Verträge wie-der loswerden
Für individuelle Fragen können alle Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in Anspruch nehmen:
- Vor-Ort- oder telefonische Beratung,
- Terminvereinbarung erforderlich unter 0381 - 208 70 50
Das Informationsangebot der Verbraucherzentralen wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Für weitere Informationen
Klaus Schmiedek | Leiter Fachbereich Recht