Die Schnäppchenjagd ist eröffnet. Überall wird mit den Begriffen Black Friday und Cyber Monday geworben. Doch verbirgt sich hinter dem Angebot wirklich ein Schnäppchen? Häufig sind die Rabatte gerade an diesen Aktionstagen nur aufgeblasen.
Richtige Schnäppchen sind eher selten
„Trotz der nicht enden wollenden Werbung – in der Realität macht man am Black Friday eher selten ein wirkliches Schnäppchen“, sagt Klaus Schmiedek, Jurist bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern und erklärt: „Dies zeigt auch eine Untersuchung, nach der die durchschnittliche Ersparnis beim „Black Friday“ tatsächlich nur etwa 4 Prozent beträgt.“
Werbung mit Nachlässen auf die UVP
Schmiedek: „Hinzu kommt, dass viele Anbieter mit sehr hohen Preisnachlässen auf die UVP werben, also die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Die spielt aber in der Realität ohnehin fast keine Rolle mehr. Wenn z. B. ein Onlineshop eine Waschmaschine von 600 Euro (UVP) auf 379 Euro reduziert, handelt es sich bei dem angezeigten Ursprungspreis oftmals nicht um realen Marktpreis, sondern um die UVP (Unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers. Der Marktpreis liegt wahrscheinlich ohnehin nur noch bei 399 Euro. Das angebliche Schnäppchen ist in der Realität dann keines mehr. Wir empfehlen daher, vor dem Kauf unbedingt mindestens zwei Preisvergleichsportale im Internet zu nutzen, um ein realistisches Bild vom wirklichen Preis der Ware zu erhalten.“
Kein Widerrufsrecht im stationären Handel
Und es gibt einen weiteren Rechtsirrtum, auf den die Verbraucherzentrale deutlich hinweist. Schmiedek: „Waren, die in einem Ladengeschäft gekauft werden, können entgegen der weitläufigen Meinung nicht grundsätzlich umgetauscht werden, denn das 14-tägige Widerrufsrecht gilt hier nicht. Ob und zu welchen Bedingungen (Gutschein oder Geld zurück) Ihnen der Händler also ein Umtauschrecht gewährt, entscheidet er allein. Informieren Sie sich daher vor dem Kauf über eventuelle Rückgabemöglichkeiten. Nur dann, wenn die Ware online bzw. telefonisch bestellt wurde, besteht in der Regel das 14-tägige Widerrufsrecht.“
Vorsicht vor Fake-Shops
Gerade um die vielbeworbenen Rabatt-Tage herum erhöht sich die Gefahr, auf einen sogenannten „Fake-Shop“ reinzufallen. Noch mehr Onlinehändler als sonst werben mit Schnäppchen und viele Kunden lassen sich von vermeintlich günstigen Angeboten blenden.
So genannte „Fake-Shops“, die keine Ware liefern und nur den Kaufpreis abgreifen wollen, sind meist sehr professionell gestaltet, so dass auf den ersten Blick nicht erkennbar ist, dass sich dahinter kein echter Händler verbirgt. Ein Blick ins Impressum und in die AGB sollte zu jeder Bestellung dazugehören. Auch das Lesen von Erfahrungsberichten anderer Kunden kann hilfreich sein, bevor der Kaufbutton gedrückt wird. Die Zahlung sollte, auch wenn der Rabatt noch so attraktiv erscheint, lieber per Rechnung oder der per Einzugsermächtigung erfolgen. Bei Letzterer kann dem Bankeinzug innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung widersprochen werden. Wenn der Onlineshop nur Vorkasse anbietet: Finger weg!
Die Verbraucherzentralen bieten über ihre Internetseiten den so genannten „Fakeshop-Finder“ an, bei dem Verbraucher:innen kostenlos und in wenigen Sekunden Internet-Shops überprüfen können. Sollte hier eine Warnung erfolgen, kauft man bei dem betreffenden Shop besser nicht ein.
Für weitere Informationen
Klaus Schmiedek | Leiter Fachbereich Recht