Bei Anruf Ärger: Beschwerden über Telefonwerbung halten an

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen fordern Bestätigungslösung für alle Vertragsarten
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Verbraucherzentralen fordern Bestätigungslösung für alle Vertragsarten: 

  • Unerwünschte Werbeanrufe sind verboten, Verträge dennoch oft rechtswirksam
  • Bisherige gesetzliche Vorschriften oft wirkungslos
  • Bestätigungslösung für Gewinnspielebereich auf alle Vertragsarten ausweiten

 

Telefonwerbung ist noch immer ein tägliches Ärgernis für Verbraucher. Dabei ist sie in der Regel verboten. Nur wer vorher ausdrücklich zugestimmt hat, darf zu Werbezwecken angerufen werden. Seit Oktober 2013 gelten verschärfte gesetzliche Vorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung. Sie zeigen allerdings keine Wirkung: Beschwerden bei der Bundesnetzagentur zu unerlaubter Telefonwerbung sind 2018 sogar weiter gestiegen. Die unlauteren Geschäftsmethoden scheinen sich nach wie vor für Unternehmen zu lohnen. Die Verbraucherzentralen fordern daher die Einführung der Bestätigungslösung für alle Verbraucherverträge.  

Ohne vorherige Einwilligung ist Telefonwerbung in Deutschland verboten: Unternehmen dürfen Verbraucher nur dann telefonisch zu Werbezwecken anrufen, wenn diese ausdrücklich zugestimmt haben. Dennoch klagen weiterhin viele Verbraucher über unerwünschte Anrufe, in denen zum Beispiel für Zeitungsabonnements, Telefontarife oder aktuell auch vermehrt für Energielieferverträge geworben wird. Die Gefahr ist groß, dass Betroffenen unliebsame Verträge untergeschoben werden. „Diese unlauteren Geschäftspraktiken wurden bei Gewinnspielen durch die Bestätigungslösung eingedämmt. Telefonisch geschlossene Gewinnspielverträge werden erst wirksam, wenn sie vom Verbraucher schriftlich bestätigt werden“, betont Stephan Tietz von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. 

Das Problem: Verträge mit Telefondienstleistern, Versicherungen oder Energieversorgern fallen nicht unter diese Regelung. „Die Ankündigung der Bundesjustizministerin Katarina Barley, die Bestätigungslösung bei telefonisch abgeschlossenen Strom- und Gasverträgen einzuführen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, begrüßt Tietz. „Allerdings fordern wir die Ausweitung der Bestätigungslösung auch auf andere Verbraucherverträge, um unseriösen Unternehmen endlich den wirtschaftlichen Anreiz für Werbeanrufe zu nehmen.“

Zu Fragen rund um das Thema Telefonwerbung oder bei untergeschobenen Verträgen bietet die Verbraucherzentrale MV Rechtsberatung und Informationen online und in den Beratungsstellen an.

Für weitere Informationen:
Stephan Tietz, Berater Beratungsstelle Schwerin

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