Befreiungsantrag für Rundfunkbeitrag nicht vergessen!

Pressemitteilung vom
Die Gartensaison beginnt bald und ein bewohnbares Gartenhäuschen kann als Nebenwohnung gelten.
Gartenhaus rot
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Die Gartensaison beginnt bald und ein bewohnbares Gartenhäuschen kann als Nebenwohnung gelten.

Besitzer von bewohnbaren Gartenhäuschen sollten überprüfen, ob dafür der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro im Monat fällig wird. Grundsätzlich unterliegen Gartenhäuschen oder Lauben nicht der Beitragspflicht, wenn sie nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind.

Etwas anders sieht es für bewohnbare Gartenhäuschen aus, die nicht in einer Kleingartenanlage stehen. „Die Besitzer müssen zunächst von einer Beitragspflicht ausgehen, können ihr Häuschen als Nebenwohnung aber beitragsfrei stellen lassen“ erklärt Wiebke Cornelius von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Verbraucher, die sowohl für die Hauptwohnung auch für ihren Nebenwohnsitz wie eine Ferienwohnung oder eine Gartenlaube außerhalb von Kleingartenanlagen Rundfunkbeiträge zahlen, sollten einen Antrag auf Befreiung beim Beitragsservice stellen.

Fragen rund um den Rundfunkbeitrag werden jeden 1. Donnerstag im Monat in der Beratungsstelle Wismar der Verbraucherzentrale, Scheuerstr. 9 (Zi. 216) beantwortet.

 

Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Leiterin Fachbereich Recht

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