Zahlen Sie nicht, wenn Sie nicht angerufen haben! Dubiose Firmen versuchen unter neuem Namen für Serviceleistungen am Telefon abzukassieren.
Wieder einmal soll offenbar unberechtigt Geld von arglosen Verbrauchern einkassiert werden. Die Gespräche waren angeblich Erotikservice-Anrufe.
Natürlich ist jeder verpflichtet, für wirklich zustande gekommene Verbindungen zu zahlen. Und selbst wenn man eine der Nummern tatsächlich angerufen hat, muss man höhere Telefongebühren nur dann begleichen, wenn sich vorher Anrufer und Angerufener über einen Preis für die vereinbarte Dienstleistung geeinigt haben. Wo nicht über 89 Euro gesprochen wurde, müssen auch nicht 89 Euro bezahlt werden. Ob dann überhaupt eine Gegenleistung, die einen solchen Preis wert ist, erfolgte, ist ebenfalls anzuzweifeln.
Wichtig für Sie: Zahlen Sie nicht übereilt! Rechnungen schreiben kann jeder. Aber nicht jede Rechnung muss bezahlt werden.
Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock