Abbuchung von 89,90 Euro durch die D.I.E. GmbH

Pressemitteilung vom
Ein Verbraucher aus Stralsund stutzte dieser Tage bei Durchsicht seines Kontoauszugs. Ein Unternehmen namens D.I.E. GmbH hatte von seinem Konto 89,90 Euro abgebucht. Eine Erklärung hatte der Verbraucher nicht.
DIE
Off

Ein Verbraucher aus Stralsund stutzte dieser Tage bei Durchsicht seines Kontoauszugs. Ein Unternehmen namens D.I.E. GmbH hatte von seinem Konto 89,90 Euro abgebucht. Eine Erklärung dafür hatte der Verbraucher nicht. Er konnte sich auch nicht erinnern, der D.I.E. GmbH eine Einzugsermächtigung oder ein SEPA-Mandat für Lastschriften erteilt zu haben.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um die D.I.E. GmbH aus Monheim am Rhein. Die D.I.E. GmbH – bis vor kurzem noch Ideo Labs GmbH –  betreibt wie ihre Vorgängerin mehrere Flirt- und Dating-Portale. Man kann sich auf den Seiten der D.I.E. GmbH zunächst kostenlos registrieren. Für viele Funktionen benötigt der Nutzer allerdings eine Premium-Mitgliedschaft. Neukunden bietet die Gesellschaft einen Gutschein für 1,00 Euro zum 14-tägigen Test der Premium-Funktionen an. Gibt der Nutzer dann seine Bankverbindung oder Kreditkarte ein, um den einen Euro zu bezahlen, bucht die D.I.E. GmbH in der Folgezeit den Betrag von 89,90 Euro für die Premium-Mitgliedschaft ab. Dass sich nach Ablauf der 14 Tage die Mitgliedschaft in eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten umwandelt, bemerken betroffene Verbraucher meist erst mit der Abbuchung.

Unser Tipp: Bereits abgebuchte Beträge können Sie von Ihrer Bank zurückfordern lassen. Erklären Sie schriftlich die Anfechtung und vorsorglich die Kündigung, um künftige Abbuchungen zu verhindern. Versenden Sie das Schreiben per Einschreiben und bewahren Sie den Nachweis mindestens drei Jahre auf. Sind Sie unsicher oder benötigen Sie Unterstützung, lassen Sie sich von Ihrer Verbraucherzentrale beraten.

Für weitere Informationen: 
Klaus Schmiedek | Leiter Fachbereich Recht

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Grafik mit Motiven der Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.