Versicherungsschutz im Urlaub

Pressemitteilung vom
Die Urlaubszeit hat begonnen und auch die ersehnten Ferien nahen. Wer sich bisher noch keine Gedanken über möglichen Versicherungsschutz für die "schönste Zeit" des Jahres gemacht hat, kann nachfolgende Tipps berücksichtigen.

Die Urlaubszeit hat begonnen und auch die ersehnten Ferien nahen. Wer sich bisher noch keine Gedanken über möglichen Versicherungsschutz für die "schönste Zeit" des Jahres gemacht hat, kann nachfolgende Tipps berücksichtigen.

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Für gesetzlich Krankenversicherte ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung unumgänglich. Auch für privat Krankenversicherte kann eine solche sinnvoll sein, da in der Regel, zumindest für Rücktransporte aus dem Ausland, kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz besteht. Ambulante oder stationäre Behandlungen in Europa übernimmt eigentlich die gesetzliche Krankenkasse, außer, wenn Sie zum Beispiel vom Hotel zu Privatärzten geschickt oder vor der Behandlung im Krankenhaus nicht nach Ihrer Versicherungskarte gefragt werden. Die gesetzliche Krankenkasse kommt nie für einen Krankenrücktransport nach Deutschland auf. Ohne Auslandsreise-Krankenversicherung müssen Sie unter Umständen tausende Euro selbst bezahlen. Handeln Sie im Bedarfsfall aber nicht eigenmächtig, sondern stimmen sich mit dem Versicherer ab. Wenn Sie chronisch erkrankt sind, zahlt die Auslandsreise-Krankenversicherung keine Behandlungen im Zusammenhang mit dieser Krankheit. Jedoch zahlt sie für Notfälle, die nichts mit der Vorerkrankung zu tun haben. Für Reisen außerhalb Europas übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich weder die Kosten für Arzt, Krankenhaus, Medikamente noch Rücktransport.

Darüber hinaus werden Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-versicherungen angeboten, wobei die Reiseabbruchversicherung oft Teil der Reiserücktrittsversicherung ist. Die Versicherer springen ein, wenn Kunden die Reise vor Antritt wegen eines versicherten Ereignisses stornieren oder wenn sie die Reise abbrechen müssen. Sie übernehmen bei Reiserücktritt einen großen Teil der Stornokosten, die unter Umständen bis zu 80 Prozent des Reisepreises betragen können, wenn die Reise im eigenen Krankheitsfall oder beim Tod eines nahen Angehörigen nicht angetreten werden kann und erstatten bei Abbruch, z. B. wegen einer Krankheit oder eines Unfalls, nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Rückreisekosten, z. B. wegen einer verspäteten Rückreise infolge einer Naturkatastrophe am Urlaubsort (Erdbeben oder Überschwemmung).

Eine Reiserücktrittsversicherung sollte bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Urlaubsreise abgeschlossen werden, während der Vertragsabschluss für eine Auslandsreise-Krankenversicherung noch bis zum Tag vor der Abreise erfolgen kann.

Vom Abschluss einer Reisegepäck-, Reisehaftpflicht- oder Reiseunfall-versicherung raten Verbraucherschützer eher ab. Diese Risiken sind meistens über bestehende Versicherungen abgedeckt.

Für weitere Informationen:
Karl-Michael Peters
Berater BS Rostock

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