Rundfunkbeitrag: Wer befreit sein will, muss sich kümmern!

Pressemitteilung vom
<br/>
Die Verbraucherzentrale informiert: <br/>
Grundsätzlich muss für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Bestimmte Personen können sich von dieser Pflicht befreien lassen. Dazu gehören zum Beispiel Empfänger von Grundsicherung, ALG II, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Doch niemand ist automatisch befreit.

<br/>
Die Verbraucherzentrale informiert: <br/>
Grundsätzlich muss für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Bestimmte Personen können sich von dieser Pflicht befreien lassen. Dazu gehören zum Beispiel Empfänger von Grundsicherung, ALG II, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Doch niemand ist automatisch befreit.

Off

Die Verbraucherzentrale M-V rät daher, den Befreiungsantrag so früh wie möglich zu stellen. Wer Fragen hat, kann sich beraten lassen. "Oft bekommen wir Anfragen von Verbrauchern, die sich zwar vom Rundfunkbeitrag befreien lassen könnten, jedoch nie einen Antrag gestellt haben", berichtet Verbraucherrechtsexpertin Wiebke Cornelius von der Beratungsstelle Rostock. Diese Menschen kommen häufig erst zur Verbraucherzentrale, wenn sie Vollstreckungsbescheide bekommen. "Soweit sollte man es nicht kommen lassen", so Cornelius. "Wer grundsätzlich die Möglichkeit hat, sich befreien zu lassen, sollte seinen Antrag auf Befreiung schnellstmöglich an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice senden. Automatisch ist niemand befreit!" unterstreicht Cornelius.

Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag findet man auf der Internetseite der Verbraucherzentrale M-V. Im Übrigen kann der Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag auch online ausgefüllt werden unter www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/

Die Beratungsstelle Rostock der Verbraucherzentrale M-V finden Sie in der:

Strandstr. 98

18055 Rostock

Tel. 0381.20870-50 | Fax 0381.20870-30

Beratungszeiten:

Montag bis Donnerstag, 9-13 Uhr

Dienstag bis Donnerstag, 14-18 Uhr

Für weitere Informationen:

Wiebke Cornelius, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.
Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach

Ikea-Solaranlagen werden nicht von Ikea verkauft

Online und in seinen Märkten wirbt Ikea mit dem Verkauf von Solaranlagen. Doch das schwedische Möbelhaus verkauft die Anlagen nicht. Darauf muss deutlicher hingewiesen werden.