Richtiger Umgang mit Küchenutensilien

Pressemitteilung vom
Nicht alle Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, wie Pfannenwender, Mikrowellengeschirr aus Kunststoff, Silikon-Backformen oder buntes Kindergeschirr aus Melaminharz sicher verwendet werden.

Nicht alle Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, wie Pfannenwender, Mikrowellengeschirr aus Kunststoff, Silikon-Backformen oder buntes Kindergeschirr aus Melaminharz sicher verwendet werden.

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Und zu wissen, dass bestimmte Kunststoffe - wie Melaminharz oder auch Polystyrol - nur Temperaturen von circa 70 Grad Celsius vertragen, kann auch nicht vorausgesetzt werden. Bei falscher Verwendung können unerwünschte Stoffe auf das Lebensmittel übergehen, zum Beispiel Melamin und Formaldehyd bei einer Erhitzung von Melamingeschirr über 70 Grad Celsius.

Die Angaben, bis zu welchen Temperaturen verschiedenste Küchenutensilien erhitzt werden dürfen, variieren trotz gleicher Materialart erheblich. So verträgt mancher Pfannenwender aus Polyamid laut Hersteller Temperaturen von 160 Grad Celsius, andere überstehen sogar Temperaturen bis zu 280 Grad Celsius. Für Silikonbackformen finden sich Maximaltemperaturen von 200 bis 260 Grad Celsius und bei Mikrowellengeschirr aus Polypropylen geben die Hersteller Temperaturen zwischen 80 und 140 Grad Celsius an.

"Das Problem ist, dass die Materialkennzeichnungen und Hinweise für eine sichere Verwendung von Küchenutensilien und Geschirr aus Kunststoff sowie Silikon nicht ausreichend sind" bemängelt Sandra Reppe, Beraterin der Verbraucherzentrale Mecklenburg Vorpommern. In einem bundesweiten Marktcheck der Verbraucherzentralen wurde deutlich, dass diese Angaben oft schlecht lesbar, unverständlich oder nicht dauerhaft angebracht sind.

Beispielsweise war auf fast der Hälfte der betrachteten Pfannenwender der wichtige Hinweis "nicht in der heißen Pfanne liegen lassen" nicht zu finden. Bei Melamingeschirr war bei jedem zweiten untersuchten Produkt der Hinweis "nicht für die Mikrowelle geeignet" nur auf der Umverpackung oder mittels Aufkleber angebracht. "Diese werden nach dem Kauf entfernt und genügen aus Sicht der Verbraucherzentrale deshalb nicht, um Verbraucher über die sichere und sachgemäße Verwendung des Geschirrs zu informieren" so Sandra Reppe. Hinzukommt, dass Kennzeichnungen, die direkt auf dem Geschirr aufgebracht sind, nicht unbedingt eindeutig sind. Es ist eine weit verbreitete Praxis der Hersteller, Gebrauchshinweise in Symbolform (Piktogramme) darzustellen. Diese sind oft nicht deutlich erkennbar oder erst gar nicht zu verstehen. Ergänzende Hinweise dazu sucht man oft vergeblich.

Die Verbraucherzentralen haben zur Hilfestellung die wichtigsten Piktogramme zusammengefasst und erläutert. Die Zusammenfassung finden Sie unter www.nvzmv.de/lebensmittelkontaktmaterial


Für weitere Informationen:
Sandra Reppe
Projekt Lebensmittel und Ernährung

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