Wichtige Informationen für Geschädigte der Thomas-Cook-Pleite

Pressemitteilung vom
Forderungsanmeldung für Thomas-Cook-Pauschal-reisende ab sofort online möglich
Flugzeug am Flughafen
Off

Nach Information des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz haben Verbraucher seit dem 6. Mai 2020 die Möglichkeit ein kostenfreies, online-basiertes Anmeldeverfahren zu nutzen, um die freiwillige Ausgleichszahlung der Bundesregierung in Anspruch nehmen zu können.

Betroffene Pauschalreisenden können sich auf dem Thomas Cook-Bundportal registrieren und für die freiwillige Ausgleichszahlung anmelden. Hier müssten dann ihre Angaben, Belege und Erklärungen übermittelt werden und die bereits erhaltenen Leistungen von dritter Seite eingetragen werden. Auf dieser Grundlage wird dann geprüft, ob eine freiwillige Ausgleichszahlung in Betracht kommt.

Folgende Hinweise sollten beachtet werden:

  • Betroffene, d.h. Reisende, die eine Pauschalreise vor der Insolvenz der Thomas Cook Touristik GmbH oder der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gebucht hatten, nehmen bitte Ihre Anmeldung über das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse vor: (URL): https://thomas-cook.insolvenz-solution.de
  • Betroffene Pauschalreisende der Thomas Cook International AG mit Sitz in der Schweiz  nutzen das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse (URL): https://tc-international-bmjv.insolvenz-solution.de
  • Betroffene Pauschalreisende, die von der Insolvenz der Tour Vital Touristik GmbH betroffen sind, finden das Thomas Cook Bundportal unter folgender Internetadresse (URL): https://tour-vital-bmjv.insolvenz-solution.de

 

Weitere Informationen finden betroffene Verbraucher auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/121119_ThomasCook.html

 

Für weitere Informationen:
Katrin Schiller, Teamleiterin Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach

Ikea-Solaranlagen werden nicht von Ikea verkauft

Online und in seinen Märkten wirbt Ikea mit dem Verkauf von Solaranlagen. Doch das schwedische Möbelhaus verkauft die Anlagen nicht. Darauf muss deutlicher hingewiesen werden.
Grafik zu falschen Heilungsversprechen bei Multipler Sklerose

Heilung durch Nahrungsergänzung? Falsche Versprechen bei Multipler Sklerose

Derzeit laufen bei TikTok und Instagram Clips, in denen Influencer Heilung bei Multipler Sklerose durch "Health Mission" versprechen. Demnach würden Betroffene nach einer Kur mit Nahrungsergänzungsmitteln wieder gehen können. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor derlei Gesundheitsversprechen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.