Der Jahresanfang ist für viele die Zeit, sich Gedanken über mögliche Reiseziele zu machen. Trotz bester Planung können unvorhersehbare Ereignisse eintreten, welche nicht nur die Urlaubsstimmung verderben sondern auch eine finanzielle Belastung mit sich bringen können.
Damit Krankheitsfälle im Ausland nicht zu einem unüberschaubaren finanziellen Risiko werden, raten Verbraucherschützer zu einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Behandlungskosten je nach Reiseziel (vorher bei der Krankenkasse erkundigen) nur in einem festgelegten Umfang. Dieser ist in den meisten Fällen erheblich niedriger, als die tatsächlich anfallenden Kosten. Besonders im außereuropäischen Ausland übernimmt die gesetzliche Krankenkasse gar keine Kosten. Den Krankenrücktransport zahlt sie nie. Wer eine Reise geplant hat, sich jedoch in einer medizinischen Behandlung befindet, muss sich - vor Reiseantritt - vom Arzt die Reisefähigkeit bescheinigen lassen. Ein Vertragsabschluss für eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist noch bis zum Tag vor der Abreise möglich.
Eine Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchkostenversicherung sichert kein existenzielles Risiko. Im Falle eines Rücktritts vom Reisevertrag verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Er kann allerdings eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese ist meist als Pauschale in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (dort nachlesen) festgelegt und kann z. B. 75 Prozent des Reisepreises, bei Storno zwei Tage vor Reisebeginn, betragen.
Vom Abschluss einer Reisegepäck-, Reisehaftpflicht- oder Reise-Unfallversicherung rät die Verbraucherzentrale eher ab. Diese Risiken sind entweder so gering, dass man sie selbst tragen kann oder sie sind im Rahmen bestehender Versicherungen abgedeckt.
Weitere Informationen erhalten Verbraucher in den Beratungsstellen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg der Verbraucherzentrale MV.
Für weitere Informationen:
Karl-Michael Peters, Berater