Temy Group Forderungsmanagement auf Abzocker-Tour

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale MV rät, angebliche Vorpfändung zu ignorieren und keine Zahlungen zu leisten.

Verbraucherzentrale MV rät, angebliche Vorpfändung zu ignorieren und keine Zahlungen zu leisten.

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Gegenwärtig erhalten Verbraucher in Rostock Mahnschreiben einer "Temy Group Forderungsmanagement" mit Sitz in Berlin. Angeblich soll trotz zahlreicher Mahnungen nicht gezahlt worden sein. Genannt sind offene Beträge in Höhe von bis zu 597,53 Euro. Nunmehr sehe die Temy Group angesichts der anhaltenden Zahlungsverweigerung keine andere Möglichkeit mehr, als bei der kontoführenden Bank/Sparkasse eine Vorpfändung einzuleiten. Dem Schreiben beigefügt ist eine vorbereitete so genannte "Vorpfändung" gemäß § 845 Zivilprozessordnung, gerichtet an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des Amtsgerichtes.

 

Natürlich ist die Aufregung der Betroffenen groß. Es wird angedroht, dass das eigene Konto in Kürze gesperrt wird und es keine Zugriffsmöglichkeit für den Kontoinhaber mehr gibt. Diese Maßnahme sei nur zu vermeiden, indem der geforderte Betrag sofort überwiesen wird - anbei deshalb ein ausgefüllter Überweisungsträger. Die Zahlung soll auf ein niederländisches Konto erfolgen.

 

In dem Schreiben ist keine Firma genannt, mit der die angeblich vertragliche Beziehung bestehen soll. Die Betroffenen berichten übereinstimmend, keine offenen Zahlungsverpflichtungen zu haben. Ähnlich aussehende Schreiben liegen der Verbraucherzentrale von EK FLEX FORDERUNG vor. Was hier abläuft, ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale MV Abzocke!

In der Zivilprozessordnung ist klar geregelt, dass es eine Vorpfändung nur dann geben kann, wenn ein vollstreckbarer Schuldtitel vorliegt. Wer also weder einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid noch ein rechtskräftiges Urteil in seinen Händen hält, kann beruhigt sein. Hier wird versucht, auf unseriöse Art und Weise Verbraucher unter Druck zu setzen, um Zahlungen zu tätigen.

Die Verbraucherschützer raten deshalb: Leisten Sie keine Zahlungen, ignorieren Sie diese Schreiben und stellen Sie ggf. Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle wegen des Verdachtes des versuchten Betruges!

Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Beratungsstelle Rostock

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