Was bedeutet die Angabe „plastikfrei“ auf Kaugummi?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern informiert, woraus Kaugummi besteht.
Kaugummis auf Teller
Off

Klein, süß, atemerfrischend und im Idealfall zahnfreundlich – Kaugummi ist beliebt. Für den Geschmack sorgen Aromen, Zucker und Süßungsmittel. Auch Emulgatoren, Stabilisatoren, Antioxidationsmittel und Farbstoffe sind häufig in Kaugummi enthalten. Was genau davon drin ist, findet man in der Zutatenliste.

„Der Hauptbestandteil ist jedoch die Kaumasse. Woraus diese besteht, ist nicht kennzeichnungspflichtig“, sagt Antje Degner von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Was viele nicht wissen: In den meisten Fällen enthält die Kaumasse Kunststoffe auf Erdölbasis, beispielsweise Polyvinylacetat oder Butylkautschuk. Beide sind für den Menschen unverdaulich und gelten als ungiftig. Wenn ein Kaugummi versehentlich verschluckt wird, wird die Kaumasse unverdaut wieder ausgeschieden. Die Kunststoffe sind nicht biologisch abbaubar und verbringen die nächsten Jahrzehnte als Plastikmüll in der Landschaft, wenn sie nicht im Mülleimer entsorgt wurden.

Seit einiger Zeit gibt es Kaugummis auf dem Markt, deren Kaumassen aus natürlichen Rohstoffen hergestellt werden. Eingesetzt werden zum Beispiel Chiclegummi aus dem Milchsaft tropischer Sapotengewächse, Naturkautschuk von Kautschukbäumen oder europäisches Baumharz (zum Beispiel von der Schwarzkiefer).

Allerdings lässt sich mit diesen Naturstoffen der Weltmarktbedarf bisher nicht decken. Außerdem kann man mit plastikfreien Kaugummis keine Blasen machen.


Für weitere Informationen:
Antje Degner, Fachbereich Lebensmittel und Ernährung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.