Gelatine ist ein Eiweiß, das aus tierischen Rohstoffen (zum Beispiel Knochen, Häuten) gewonnen wird. In Europa wird sie vor allem aus Schweineschwarte hergestellt, aber auch aus Rind und Fisch.
Als Lebensmittelzutat findet Gelatine zum Beispiel in Gummibärchen, Torten, Brotaufstrichen, Sülzwürsten, Desserts oder fettreduzierten Produkten Verwendung. Bei verpackten Lebensmitteln muss in der Zutatenliste "Gelatine" oder "Speisegelatine" aufgeführt sein. Die Tierart, von der die Gelatine stammt, muss nicht angegeben werden. Manche Hersteller tun das allerdings freiwillig. Anders bei Fischgelatine, hier muss die Tierart genannt werden. Denn Fisch bzw. daraus gewonnene Erzeugnisse zählen zu den Lebensmitteln, die am häufigsten Lebens- mittelallergien auslösen und deshalb gekennzeichnet werden müssen.
Gelatine wird auch als technischer Hilfsstoff eingesetzt, zum Beispiel für die Klärung von Wein oder Apfelsaft. Sie bindet unerwünschte Trübstoffe und wird später wieder entfernt. In diesem Fall besteht keine Kennzeich-nungspflicht für Gelatine, weil sie nicht mit verzehrt wird.
Verbrauchern, die wissen möchten, von welcher Tierart die verwendete Gelatine stammt oder ob Gelatine als Hilfsstoff zum Einsatz kam, bleibt meist nur die Nachfrage beim Hersteller.
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Für weitere Informationen:
Sandra Reppe
Projekt Lebensmittel und Ernährung