Honig ist beliebt. Jeder Deutsche isst im Durchschnitt etwa ein Kilogramm Honig pro Jahr. Eine Vielzahl von Sorten sind im Angebot: von Akazienhonig, über Rapshonig bis hin zu Wald- und Wiesenhonig. Aber woher kommt der Honig, der in unseren Supermarktregalen steht? Nur etwa 30 Prozent unserer Nachfrage kann aus einheimischer Produktion gedeckt werden. Der größte Anteil wird importiert, vor allem aus Argentinien, Mexiko und der Ukraine. Bedeutende europäische Länder für den Import von Honig nach Deutschland sind Bulgarien, Ungarn und Rumänien.
Die genaue Herkunft erfahren Verbraucher jedoch oft nicht. Gemäß der deutschen Honigverordnung muss Honig zwar eine Herkunftsangabe tragen, ein konkretes Ursprungsland muss aber lediglich auf dem Etikett stehen, wenn der Honig aus nur einem Land stammt. Oft handelt es sich jedoch um eine Mischung von Honigen aus zwei oder mehr Ursprungsländern. Dann genügt einer dieser Hinweise: „Mischung von Honig aus EU-Ländern“, „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“ oder „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“. Vor allem die Angabe „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ ist wenig hilfreich, schließlich kann so gekennzeichneter Honig aus der ganzen Welt stammen.
Wer gern Honig aus Deutschland kaufen möchte, sollte sich nicht nur auf den ersten Eindruck verlassen, sondern genauer hinschauen. So hat manch deutscher Hersteller bzw. Abfüller neben wenigen deutschen Honigen vor allem Honigmischungen aus anderen Ländern im Sortiment.
Wird „Deutschland“ als Ursprungsland angegeben oder lautet die Bezeichnung „Deutscher Honig“, darf der Honig auch nur aus Deutschland stammen. Bei Honig, der in einem Imker-Honigglas des Deutschen Imkerbundes verpackt ist, muss die deutsche Herkunft ebenfalls garantiert sein.
Und selbstverständlich: Werben Hersteller freiwillig mit Angaben, wie „Honig aus Nord-Deutschland“ oder „Honig aus Mecklenburg-Vorpommern“, muss der Honig auch aus dieser Region kommen.
Für weitere Informationen:
Sandra Reppe, Projekt Lebensmittel und Ernährung