Lebensmittel mit Regionalangaben

Pressemitteilung vom
Marktcheck der Verbraucherzentralen deckt Mängel auf

Marktcheck der Verbraucherzentralen deckt Mängel auf

Off

Regionalität ist ein wichtiges Entscheidungsmerkmal beim Lebensmittelkauf. Doch Begriffe wie "regional" oder "aus der Region" sind rechtlich nicht geschützt. Ob regionale Angaben eine echte Einkaufshilfe oder eher Verwirrspiel sind, wollten die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck bei Eiern, Milch- und Fleischprodukten sowie Obst und Gemüse wissen.

Regionalwerbung erfolgt oft unspezifisch oder ist im schlimmsten Fall sogar irreführend, so ein wesentliches Ergebnis. Lebensmittel mit dem blau-weißen Regionalfenster auf der Verpackung, einem freiwilligen Kennzeichnungsfeld mit einheitlichen Vorgaben, bieten eine gute Orientierung beim Einkauf. Sie sind aber noch nicht in allen Supermärkten zu finden. Bundesweit haben die Verbraucherzentralen stichprobenartig 121 Produkte in Supermärkten, Discountern und Bioläden unter die Lupe genommen, davon 63 mit Regionalfenster und 58 mit sonstiger Regionalwerbung.

Regionalfenster "Das Regionalfenster gibt Auskunft über Region, Ort der Verarbeitung, Anteil der verwendeten regionalen Zutaten sowie die Kontrollstelle", so Antje Degner von der Verbraucherzentrale MV. "Ein genauer Blick aufs Etikett ist dennoch nötig, denn Produkte mit Regionalfenster können deutschlandweit vermarktet werden."

Unterschiedlich ist auch, wie viel Regionalität Verbraucherinnen und Verbraucher für ihr Geld tatsächlich bekommen. Teilweise sind mehrere Bundesländer, beispielsweise Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, zu einer Region zusammengefasst, was jedoch klar auf dem Regionalfenster angegeben ist. Doch weder Großregionen erfüllen nach Auffassung der Verbraucherzentralen die Erwartungen der meisten Konsumenten an ein regionales Produkt noch weite Transportwege, wenn die Orte der Produktion und des Verpackens weit auseinander liegen.

Sonstige Regionalwerbung "Das Beste von hier", "Gutes aus der Heimat" oder "nah" sind typische Beispiele für Regionalwerbung auf Produkten, Flyern oder am Regal. Solche Hinweise sind unspezifisch und häufig nicht nachvollziehbar. Dahinter verbergen sich teilweise erhebliche Entfernungen und meist eine unklare Herkunft der Rohstoffe. Auch Obst und Gemüse wird als "regional" beworben, obwohl nur die verpflichtende Herkunftsangabe "Deutschland" zu finden ist.

"Oft bleibt bei unspezifischer Regionalwerbung unklar, ob nur die Verarbeitung der Rohstoffe in der Gegend stattfindet und wie die ´Region` definiert ist", kritisiert Antje Degner. "Manchmal ist lediglich der Firmensitz oder die Rezeptur regional, während die Zutaten deutlich weiter reisen mussten. Dies ist für Kunden irreführend."

Aus Sicht der Verbraucherzentralen reichen die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht aus, um einen transparenten Einkauf regionaler Produkte zu ermöglichen und Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen. Das Regionalfenster ist ein Schritt in die richtige Richtung. "Anbieter und Lebensmittelhandel müssen falsche, nicht überprüfbare und unklare Regionalangaben ohne nachvollziehbare Kriterien unbedingt unterlassen", so die Lebensmittelexpertin. Die Verbraucherzentralen erwarten hier bessere gesetzliche Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene ebenso wie neutrale Kontrollen und Sanktionen, um der unseriösen Werbeflut einen Riegel vorzuschieben. Ein erster Schritt wäre es, wenn Werbung mit Regionalität Produkten vorbehalten wäre, die mittels Regionalfenster klar über Region, Herkunft der Zutaten und Verarbeitungsort informieren. Gerade diesem stehen aber die gegenwärtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen entgegen.

Der ausführliche Bericht zum Marktcheck "Lebensmittel mit Regionalangaben" ist unter www.nvzmv.de zu finden.

Für weiter Informationen:
Antje Degner
Projekt Lebensmittel und Ernährung

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.
Grafik zu falschen Heilungsversprechen bei Multipler Sklerose

Heilung durch Nahrungsergänzung? Falsche Versprechen bei Multipler Sklerose

Derzeit laufen bei TikTok und Instagram Clips, in denen Influencer Heilung bei Multipler Sklerose durch "Health Mission" versprechen. Demnach würden Betroffene nach einer Kur mit Nahrungsergänzungsmitteln wieder gehen können. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor derlei Gesundheitsversprechen.