Vorsicht, neue Betrugsmaschen: So schützen sich Pflegebedürftige

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern warnt vor Verkaufs-Anrufen rund um Pflegeleistungen
alter Mann im Schlafanzug, telefoniert
Off

Aktuell melden sich immer wieder verzweifelte Verbraucher:innen, denen per Anruf eine Pflegeleistung aufgeschwatzt wurde. Sie wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen und wie sie sich wehren können. Besondes ärgerlich: Oft sind pflegebedürftige Menschen betroffen, meist eingeschränkt, älter, allein, die die Regelungen der Pflegeversicherung nicht gut kennen. Dies nutzen die betrügerischen Anrufer:innen aus. Sie bieten Leistungen an, die für die Betroffenen kostenlos sind, um diese dann bei der Pflegekasse abzurechnen. Besonders häufig werden Pflegekurse für pflegende Angehörige und Pflegeboxen mit sogenannten Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch aufgedrängt, die viele gar nicht brauchen. Trotzdem erhalten die Firmen ihr Geld. Damit entsteht den ohnehin finanziell angeschlagenen Pflegekassen ein erheblicher finanzieller Schaden. Und die betroffenen Pflegebedürftigen bleiben verunsichert zurück. Verena Querling, Pflegerechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt, wie man auf solche Anrufe reagieren sollte. 

Was ist bei unerwünschten Anrufen zu tun?

Das Wichtigste ist, sofort aufzulegen. Dadurch verhindert man, in ein Gespräch verwickelt zu werden und versehentlich oder absichtlich ein Angebot anzunehmen. Wenn allerdings der Vertrag angenommen wurde, fällt die Betrugsmasche Angehörigen meist nur zufällig auf, etwa wenn sie eine Auftragsbestätigung per Mail finden oder ein Schreiben der Anbieter in der Post oder wenn plötzlich monatlich eine Kiste mit Pflegehilfsmitteln eingeht. Dann sollte der Vertrag rasch widerrufen werden. Die Adresse dafür findet man im Anschreiben oder in der Bestätigungsmail. Musterschreiben dafür gibt es auf der Seite der Verbraucherzentrale. Außerdem sollten Betroffene mit der Pflegekasse Kontakt aufnehmen, damit diese die Zahlungen stoppen kann. Spätestens wenn Pflegebedürftige selbst zur Zahlung aufgefordert werden oder Mahnungen eingehen, sollte man sich Hilfe holen. 

Wo finden Betroffene Hilfe?

Die Betroffene sollte die Masche bei der Landesdatenschutzbehörde melden und Anzeige bei der Polizei erstatten. Besonders wichtig: Pflegebedürftige sollten die offizielle Pflegeberatung zu Leistungen der Pflegeversicherung (Pflege-Stützpunkte Mecklenburg-Vorpommern) in Anspruch nehmen, um sich genau zu informieren. Sie ist kostenfrei und kann mehrfach genutzt werden, vor Ort, telefonisch oder als Hausbesuch. Mit diesem Wissen können unseriöse Angebote abgelehnt und stattdessen Leistungen seriöser Anbieter genutzt werden.

Woher kommen die Daten?

Bisher ist nicht klar, woher die Anrufer:innen die Daten der betroffenen Senior:innen haben. Diese haben jedoch das Anrecht, darüber von den Firmen aufgeklärt zu werden. Daher sollten die Anbieter schriftlich aufgefordert werden, Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die gespeicherten Daten zu erteilen und die Daten zu sperren, damit sich solche Werbeanrufe nicht wiederholen. 

Wie funktioniert die Masche bei Pflegekursen?

Die neueste Masche betrifft Pflegekurse. Diese werden von den Pflegekassen kostenlos angeboten. Dort erhalten pflegende Angehörige  praktische Tipps. Bei der Verbraucherzentrale beschweren sich Verbraucher:innen, dass sie ungefragt von Betrüger:innen angerufen werden und ihnen ein Pflegekurs angeboten wird, auch wenn sie ihn eigentlich nicht brauchen. Die Anrufer:innen fragen nach der Pflegekasse und der entsprechenden Versichertennummer. Mit dieser rechnen die Betrüger:innen dann mit der Pflegekasse ab. Auch bei solchen Anrufen sollten Betroffene sofort auflegen und nichts abschließen.

Wie funktioniert die Masche bei Pflegeboxen?

Bei dieser schon länger bekannten Variante melden sich Anrufer:innen teilweise angeblich „im Auftrag der Pflegekasse“ oder nutzen ähnlich klingende Namen wie „Pflegeservice“. Ziel ist, sogenannte „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ zu verkaufen. Das können Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder ähnliches sein. Diese Produkte sollen die Pflege zuhause für die Angehörigen erleichtern. Die Pflegekassen erstatten je nach Bedarf bis zu 42 Euro im Monat. Die Betrüger:innen bestellen die Pflegehilfsmittel im Namen der Betroffenen und lassen sich den monatlichen Betrag von der Kasse erstatten. Die Betroffenen erhalten die Hilfsmittel, brauchen sie aber in der Regel gar nicht.

Weiterführende Infos und Links:

 

Für weitere Informationen
Wiebke Cornelius Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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