Krankenversicherung für Studenten: privat oder gesetzlich versichern?

Pressemitteilung vom
Die Frage zum Krankenversicherungsschutz stellt sich den meisten Studenten erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation.
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Eine Entscheidung, die lange bindet

Die Frage zum Krankenversicherungsschutz stellt sich den meisten Studenten erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation. Doch gerade Studenten, die bisher – zum Beispiel durch die Eltern – privat versichert waren, sollten zum Studienbeginn genau überlegen, ob sie weiter privat versichert sein wollen oder der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten (KVdS) die bessere Alternative ist.

Für manche Studenten kann die Private Krankenversicherung sinnvoll sein.  Wenn zum Beispiel über die verbeamteten Eltern ein Beihilfe­anspruch besteht, ist die private Versicherung meistens günstiger als die gesetzliche KVdS. Studenten sollten sich vor der Wahl des Vertrages in jedem Fall über Vor- und Nachteile unabhängig beraten lassen. Denn fällt während des Studiums der Kindergeld­anspruch weg, muss der private Vertrag umgestellt werden. Das hat einen entsprechend hohen Beitrag zur Folge, der meistens über dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse liegt.

Ist zu Beginn des Studiums die Wahl einmal getroffen, bleibt diese Entscheidung für die gesamte Studien­dauer bindend. Also Achtung: Wer sich privat versichert, kommt während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Kranken­kasse hinein.

Bei gesetzlich versicherten Eltern ist der Studienanfänger bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei familienversichert. Diese Zeit verlängert sich bei geleistetem Wehr- bzw. Ersatzdienst entsprechend. Eine beitragsfreie Familienversicherung ist jedoch nur möglich, wenn das regelmäßige Einkommen des Studenten unter 455 Euro liegt bzw. bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) 450 Euro nicht überschreitet. In diesem Fall und ab dem 26. Lebensjahr ist dann aber die studentische Versicherung gemäß KVdS möglich. Seit 2019 kostet dieser 76,04 Euro plus den individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenversicherung. Hinzu kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 22,69 Euro (24,55 Euro für kinderlose Studenten ab dem 23. Lebensjahr).

Fragen rund um die Krankenversicherung beantwortet die Verbraucherzentrale.

 

Für weitere Informationen:
Petra Schmarje, Beraterin der Beratungsstelle Rostock

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