Wechsel der Kfz-Versicherung kann bares Geld wert sein

Pressemitteilung vom
Kündigungstermin 30.11. nicht verpassen
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Kündigungstermin 30.11. nicht verpassen

Die meisten Autoversicherungen gelten für ein Kalenderjahr. Es kann aber auch vorkommen, dass die jährliche Vertragslaufzeit mit dem Erwerb oder einer Neuanmeldung nach Stilllegung beginnt. Was im Einzelfall gilt, kann man dem Versicherungsvertrag entnehmen.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht - in der Regel einen Monat vor Ablauf - gekündigt wird. Deshalb muss in den meisten Fällen bei einem beabsichtigten Wechsel die Kündigung bis spätestens 30. November beim Versicherer vorliegen. Darüber hinaus besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn Versicherungsnehmer für das Jahr 2018 eine Beitragserhöhung erhalten, ohne dass sich der Leistungsumfang verbessert. Dann kann man innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser Mitteilung kündigen. Erhält man das Erhöhungsschreiben beispielsweise Ende November, kann noch bis Ende Dezember gekündigt werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.verbraucherzentrale-mv.eu/haftpflicht-und-kasko

Nach der aktuellen Untersuchung der Stiftung Warentest liegen oft hunderte Euro zwischen dem günstigsten und dem teuersten Versicherer. Den vollständigen Test - dieser bezieht so gut wie alle Kfz-Versicherer ein und nennt günstige Tarife – findet man in der Novemberausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ oder im Internet unter Stiftung Warentest „Kfz-Versicherung“.

Auch eine persönliche Beratung ist in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in Rostock, Schwerin und Neubrandenburg möglich.

Für weitere Informationen:
Karl-Michael Peters, Berater

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