In dem vermeintlichen Inkassoschreiben wird dem Angeschriebenen suggeriert, die aufgeführten Forderungen resultieren aus einer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag bei „Lotto 6 aus 49“.
Die Verbraucher:innen sollen angeblich der kostenpflichtigen Dienstleistung mit ihren persönlichen Daten zugestimmt und den Betrag noch nicht beglichen haben.
Der angeblich ausstehende Betrag soll auf ein griechisches Konto gezahlt werden. Bei Nichtzahlung wird u. a. mit Kontopfändung und Zwangsvollstreckung gedroht. MOB Inkasso steht nicht im Rechtsdienstleistungsregister, das deutet auf ein unseriöses Inkassoschreiben hin, da Inkassounternehmen ohne Zulassung sich strafbar machen können.
Die Verbraucherzentrale rät:
- Lassen Sie sich nicht verunsichern und bedrohen!
- Zahlen Sie nicht!
- Reagieren Sie nicht auf das Schreiben!
So sehen die Schreiben von MOB Inkasso AG aus.
Sollten Sie verunsichert sein, wenden Sie sich vertrauensvoll an eine unserer Beratungsstellen im Land.
Für weitere Informationen:
Katrin Schiller | Teamleiterin Beratungsstelle Rostock