Vorsicht, Verwechslungsgefahr!

Pressemitteilung vom
Service-Rundfunkbeitrag.de ist nicht die offizielle Seite des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

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Die Berater:innen der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern erhalten derzeit häufig Anfragen, die eine Forderung in Höhe von 29,99 € betreffen. Die Betroffenen hatten zuvor verschiedene über die Internetseite „Service-Rundfunkbeitrag.de“ angebotene Dienstleistungen zum Rundfunkbeitrag genutzt, zum Beispiel eine Änderung persönliches Daten, die Abmeldung einer Wohnung oder die Erstanmeldung einer Wohnung.

Zwar weist der Betreiber der Internetseite darauf hin, dass er in keiner Verbindung zu den zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten steht. Viele Verbraucher:innen haben diesen - am unteren Seitenrand abgedruckten - Hinweis jedoch übersehen und eine kostenpflichtige Dienstleistung bestellt.

Hierbei gingen sie davon aus, den offiziellen Online-Service des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu nutzen. Dieser ist unter der Seite rundfunkbeitrag.de erreichbar. Sämtliche dort angebotenen Services zum Rundfunkbeitrag sind vollständig kostenfrei.

Die Internetseite Service-Rundfunkbeitrag.de reiht sich damit ein in eine Liste von teuren Online-Services, die mit der Erbringung von Diensten rund um behördliche Dokumente werben: Die Beantragung eines Führungszeugnisses zum Beispiel, die Beantragung eines Grundbuchauszugs, die Antragstellung fürs Kindergeld oder Dienstleistungen rund um den Kirchenaustritt.

Angeboten wird von verschiedenen Anbietern im Internet auch die Abfrage des Punktstands beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Während diese Auskunft über den eigenen Punktestand direkt beim Kraftfahrtbundesamt vollständig kostenfrei ist, berechnen auch hier verschiedene Drittanbieter Kosten von bis zu 29,90 €.

Alle diese Anbieter haben gemeinsam, dass die von Ihnen angebotenen Dienstleistung deutlich teurer ist als die Stellung eines eigenen Antrags direkt bei der betreffenden Behörde. Irgendwelche Vorteile bietet die Nutzung der kostenfreien Anbieter in der Regel nicht.

Verbraucher:innen, die online ein behördliches Dokument oder eine offizielle Bescheinigung besorgen, sollten daher unbedingt zunächst prüfen, ob die online angebotene Dienstleistung, zum Beispiel Datenänderungen beim Rundfunkbeitragsservice oder die Abfrage des Punktskontos in Flensburg, nicht von vornherein eigentlich kostenlos wäre.

Zu prüfen ist auch, wer die Website betreibt, in der kostenpflichtige Angebote gemacht werden. Dies geht regelmäßig über das Impressum der Website, hier können Verbraucher:innen feststellen, ob die Website tatsächlich von der zuständigen Behörde betrieben wird oder von einem privaten Unternehmen.

Für weitere Informationen
Klaus Schmiedek | Fachgebietsleiter Recht

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