Inkasso-Check: Online-Service hilft bei Inkasso-Post

Pressemitteilung vom
Neues Inkasso-Gesetz tritt am 1. Oktober in Kraft / Verbraucherzentrale informiert über Änderungen
Icon weiß: Geld & Versicherungen
Off

Neues Inkasso-Gesetz tritt am 1. Oktober in Kraft / Verbraucherzentrale informiert über Änderungen

Die Reform des Inkassorechts bringt einige Neuheiten mit sich. Haben Inkasso-Unternehmen zum Beispiel wenig Aufwand mit einer Forderung, die auch der Betroffene für rechtmäßig hält, dürfen sie ab sofort nur einen verminderten Kostensatz für ihre Dienstleistung in Rechnung stellen. Für Verbraucher:innen bleibt dennoch weiterhin schwer nachzuvollziehen, ob geforderte Inkassokosten zulässig sind. Hilfe bietet der online verfügbare Inkasso-Check der Verbraucherzentrale, der die neue Rechtslage abbildet.  

Inkasso-Dienstleister dürfen für das Eintreiben offener Forderungen Kosten berechnen, die sich an der Gebührenordnung für Rechtsanwälte orientieren. „Das heute in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht sieht vor, dass diese Vergütungssätze bei einfachen Fällen verringert werden müssen – Inkasso-Unternehmen also weniger Inkassokosten berechnen dürfen“ erklärt Wiebke Cormelius, Juristin bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Als einfacher Fall gilt zum Beispiel, wenn Verbraucher zügig reagieren und die ausstehende Zahlung auf eine erste Aufforderung der Inkasso-Unternehmen hin vornehmen.

Deutlich günstiger als früher wird es auch für Verbraucher, die eine Rechnung bis 50 Euro versehentlich nicht beglichen haben, wie es in der Praxis zum Beispiel bei Zahlungen mit der Girokarte und mit Unterschrift passiert. Durch eine neu eingeführt Gebührenstufe verhindert der Gesetzgeber nun, dass Verbraucher Inkasso-Kosten zahlen müssen, die den ursprünglichen Rechnungsbetrag deutlich übersteigen.

Doch aufgepasst: „Auch wenn es vorteilhaft sein kann, eine Inkasso-Rechnung schnell zu begleichen, raten wir dringend, diese zuvor immer sorgfältig zu prüfen und nicht voreilig zu zahlen“ sagt Cornelius. „Um Verbraucher hierbei zu unterstützen, haben wir unser digitales Tool, den Inkasso-Check, entsprechend der neuen Rechtslage aktualisiert.“

Im Alltag wird es für Verbraucher, die ein Inkassoschreiben erhalten, weiterhin sehr schwierig sein, die geforderten Kosten nachzuvollziehen. Wer sich zu viel Zeit lässt oder eine Forderung irrtümlicherweise bestreitet, riskiert eine Erhöhung der Kosten.

Mit dem kostenlosen Inkasso-Check können Verbraucher eigenständig und jederzeit die verschiedenen Posten der erhaltenen Inkasso-Rechnung prüfen. Nutzer werden dabei online durch eine Reihe von Fragen geführt und erhalten dann eine rechtliche Ersteinschätzung, ob und wieviel sie bezahlen müssen. Zudem können sie - falls nötig - gleich einen passenden Brief an das Inkassounternehmen erstellen lassen.

Verbraucher, die Hilfe bei einer Inkasso-Rechnung benötigen, können sich außerdem in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern persönlich beraten lassen.

Für weitere Informationen:
Wiebke Cornelius, Fachbereichsleiterin Recht

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach

Ikea-Solaranlagen werden nicht von Ikea verkauft

Online und in seinen Märkten wirbt Ikea mit dem Verkauf von Solaranlagen. Doch das schwedische Möbelhaus verkauft die Anlagen nicht. Darauf muss deutlicher hingewiesen werden.

Heilung durch Nahrungsergänzung? Falsche Versprechen bei Multipler Sklerose

Derzeit laufen bei TikTok und Instagram Clips, in denen Influencer Heilung bei Multipler Sklerose durch "Health Mission" versprechen. Demnach würden Betroffene nach einer Kur mit Nahrungsergänzungsmitteln wieder gehen können. Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor derlei Gesundheitsversprechen.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.