Finanzkauf im Einrichtungshaus -Sorgen mit dem „Rundum-sorglos-Paket“

Pressemitteilung vom
Vermehrt bitten Verbraucher um Beratung zu Kreditverträgen, welche Ihnen zur Finanzierung der Wunschküche oder anderer Einrichtungsgegenstände durch Möbelhäuser und Küchenstudios vermittelt werden.
Icon weiß: Geld & Versicherungen
Off

Vermehrt bitten Verbraucher um Beratung zu Kreditverträgen, welche Ihnen zur Finanzierung der Wunschküche oder anderer Einrichtungsgegenstände durch Möbelhäuser und Küchenstudios vermittelt werden.

Steht die Realisierung der Wunscheinrichtung im Vordergrund, ist der Kunde fokussiert auf dieses Thema. Dass zum Abschluss eines Kredites eine intensive Beratung gehört, welche für alle Bestandteile des Kreditvertrags gilt, gerät durch die Vorfreude in den Hintergrund. Erst bei der Rückzahlung wird Betroffenen dann klar, wie hoch die Kreditkosten für die Küche oder das Möbelstück wirklich wird.

Ein Beispiel aus der Praxis: Herrn F. wurde beim Kauf seiner neuen Küche eine Finanzierung über einen Kredit mit einem horrenden Zinssatz von 11,29 % aufgedrückt. Hinzu kommt noch eine Restschuldversicherung, welche die Rückführung der Kreditraten absichern soll. Außerdem wird ein Rahmenkredit mit einem Verfügungsrahmen von mehreren Tausend Euro eröffnet.

In Zahlen bedeutet dieses konkret: Der Kredit in Höhe von 6.738 EUR hat bei einer Laufzeit von 6 Jahren eine Zinsbelastung vom 2.569 EUR. Für die Restschuldversicherung kommt ein Betrag in Höhe von 1.330 EUR hinzu. Nach den 6 Jahren kommt so eine Gesamtsumme von 10.637 EUR zusammen.

Unabhängig von den hohen Kreditkosten kann man den zusätzlich abgeschlossenen Rahmenkredit und die Restschuldversicherung nur als Schuldenfalle bezeichnen. Im ersten Moment mag einem eine Restschuldversicherung vielleicht noch als sinnvoll erscheinen. Aber bei genauerem Hinsehen wird schnell klar, dass diese lediglich eine „Gelddruckmaschine“ für den Restschuld-Versicherer und den Vermittler (Bank, ggf. Möbelhaus) darstellt, da die Versicherungsbedingungen so gefasst sind, dass der Versicherungsschutz praktisch häufig nicht gegeben ist und so für Verbraucher meist keinen Nutzen hat. Eine solche Versicherung ist grundsätzlich keine Voraussetzung für eine Kreditzusage. In der Praxis wird dies aber häufig anders dargestellt.

Der „Rahmenkredit zur freien Verfügung mit flexibler Rückzahlung“ klingt zunächst wunderbar, gleicht aber praktisch dem Dispo beim Girokonto. So fällt  in dem Fall von Herrn F. auf die ersten 1.000 € ein Zinssatz von 9,47 % an. Darüber hinaus wird bereits ein Zinssatz von 14,62 % abgerechnet. Hinzu kommen noch die Jahresgebühren, die steigende Schulden unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung verursachen können. Die besonders einfache Möglichkeit Geld über so einen Rahmenkredit auszugeben, soll zur Nutzung verführen. Es handelt sich aber um eine potentielle Schuldenfalle.

Jeder Verbraucher, welcher sich für einen kreditfinanzierten Möbelkauf interessiert, sollte zunächst mit seiner Hausbank sprechen und einen Vergleich durchführen. Bei den zumeist langen Lieferzeiten für Wunschmöbel kommt es auf ein paar Tage sicher nicht an, aber eine gute Beratung und günstige Zinssätze schonen das eigene Vermögen.

Stellen Sie das Ihnen vorgelegte Finanzierungsangebot auf den Prüfstand:

  • Sind die Zinssätze annehmbar?
  • Wie viele Verträge sind tatsächlich enthalten?
  • Ist eine zusätzliche teure Kreditkarte enthalten?
  • Ist eine Restschuldversicherung enthalten?
  • Kann der Kredit ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden?

 

Haben Sie bereits eine teure Finanzierung Ihrer Wunschmöbel? Dann trennen Sie sich von überteuerten Verträgen und kündigen Sie unnütze Verträge!

Bei der Überprüfung von Kreditangeboten oder auch von bereits bestehenden Verbraucherkrediten unterstützen die Fachberater der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. gern. 

Für weitere Informationen:
Petra Schmarje, Beraterin der Beratungsstelle Rostock

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.