Beginn der Berufsausbildung steht bevor

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Neben vielen neuen Eindrücken und Erfahrungen, die auf die Schulabgänger zukommen und bewältigt werden müssen, gehört auch, sich mit der eigenen Versicherungssituation zu befassen.
Versicherungen
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für viele junge Leute endet die Schulausbildung | neuer Lebensabschnitt beginnt | Versicherungssituation checken

Neben vielen neuen Eindrücken und Erfahrungen, die auf die Schulabgänger zukommen und bewältigt werden müssen, gehört auch, sich mit der eigenen Versicherungssituation zu befassen. Waren Auszubildende bisher bei den Eltern mitversichert, trifft dieses nicht mehr generell zu. Außerdem kommen neue Risiken hinzu, für die bislang kein Versicherungsschutz erforderlich war.

Zunächst ist die Frage der Kranken- und Pflegeversicherung zu klären. Solange man unter 25 Jahre alt und in Ausbildung ist und die monatlichen Einnahmen 445 Euro nicht überschreiten, ist man über die Familienversicherung der Eltern mitversichert. Anderenfalls benötigt man eine eigene Versicherung.

Eine wichtige Versicherung ist die private Haftpflichtversicherung. Sie tritt dann ein, wenn einem Dritten einen Schaden zufügt wird. Bei den Eltern sind Kinder mitversichert, solange diese zur Schule gehen, eine erste Ausbildung (Lehre oder Studium) absolvieren oder sich in der üblichen Wartezeit zwischen den Ausbildungsabschnitten befinden. Als Altersgrenze gilt hier meistens das 25. Lebensjahr.

Eine weitere wichtige Versicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese sichert den Lebensunterhalt, wenn durch Unfall oder Krankheit die Erwerbstätigkeit nur begrenzt oder gar nicht mehr ausgeübt werden kann. Auch bei jungen Leuten können Krankheiten eintreten oder Unfälle passieren, die dazu führen, nicht mehr arbeitsfähig zu sein. Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben Berufsanfänger in den ersten fünf Jahren (Wartezeit) nicht. Der Abschluss in jungen, gesunden Jahren sichert geringe Beiträge und einen Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge oder eventuelle Ausschlüsse.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die erforderlich ist, wenn ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen wird. Ob zusätzlich eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden soll, ist im Einzelfall zu prüfen.

Verfügt jemand über eine eigene Wohnung und besitzt höherwertigen Hausrat oder kann diesen bei Totalverlust finanziell nicht ersetzen, sollte über den Abschluss einer Hausratversicherung nachdenken.

Eine persönliche Beratung ist in den Beratungsstellen Rostock, Schwerin und Neubrandenburg möglich. Hierfür ist eine Terminvereinbarung erforderlich, die unter der Rufnummer 0381/208 7050 erfolgen kann.

Für weitere Informationen:
Karl-Michael Peters, Berater

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